Trend Capital: Vorläufiges Insolvenzverfahren über Immobilienfonds Trend Capital I Indien eröffnet

09.09.2013, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (1380 mal gelesen)
Anleger, die in Trend Capital Fonds investiert haben, sind schlechte Nachrichten gewöhnt. Spätestens seitdem gegen den Vorstand wegen des Verdachts der Veruntreuung von Anlegergeldern ermittelt wurde. Nun wurde nach Angaben des fondstelegramms das vorläufige Insolvenzverfahren über den geschlossenen Immobilienfonds Trend Capital Indien I am Amtsgericht Mainz eröffnet (Az: 280 IN 173/13).

Der geschlossene Immobilienfonds Trend Capital Indien I wurde Ende 2008 am Markt platziert und investierte in Wohn- und Bürogebäude an verschiedenen Standorten in Indien. Also in einer Zeit als die Immobilienkrise im Grunde genommen weltweit zu spüren war. Dennoch galt Indien wegen des hohen Bedarfs an Wohnungen und Bürogebäuden als interessanter Markt. So wurde den Anlegern die Beteiligung an diesem Immobilienfonds auch mit kurzen Laufzeiten und sehr hohen Renditen schmackhaft gemacht.

Die Hoffnungen der Anleger erfüllten sich jedoch nicht. Im Gegenteil: Ihnen droht nach der Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens der Totalverlust ihres investierten Geldes. Die Mindestzeichnungssumme lag immerhin bei 10.000 Euro. „Soweit muss es aber nicht kommen“, sagt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden. Er rät, die Kapitalanlage auf mögliche Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen.

„Die Anleger hätten im Beratungsgespräch ausdrücklich und umfänglich über die Risiken ihrer Investition aufgeklärt werden müssen. Nur ein Hinweis im Fonds-Prospekt zu den Risiken reicht da in der Regel nicht aus. Ist diese Aufklärung ausgeblieben, kann das Ansprüche auf Schadensersatz oder Rückabwicklung des Geschäfts begründen“, so der erfahrene Jurist.

Ein weiterer Ansatzpunkt für die Ansprüche auf Schadensersatz können die sogenannten Kick-Back-Zahlungen liefern. „Das sind die Rückvergütungen, die der Anlageberater für die Vermittlung der Anlage erhalten. Auch die dürfen gegenüber dem Anleger nicht verschwiegen werden. Denn sie können großen Einfluss auf die Kaufentscheidung haben“, erklärt Cäsar-Preller.

Anleger des Trend Capital Immobilienfonds Indien I sollten sich daher an einen erfahrenen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden, um ihre Ansprüche auf Schadensersatz zu überprüfen.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit erfolgreich geschädigte Anleger von Immobilienfonds.

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