Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit

03.01.2021, Autor: Herr Hermann Kulzer / Lesedauer ca. 1 Min. (1904 mal gelesen)
Die Zahlungsunfähigkeit ist der wichtigste und häufigste Insolvenzgrund:
Daneben gibt es noch die Überschuldung.
Die Überschuldung spielte jedoch in der Insolvenzpraxis über Jahre bis Ende 2020 fast keine Rolle mehr.
Der Insolvenzgrund der Zahlungsunfähigkeit wurde in der Corona-Pandemie entkoppelt von der Insolvenzantragspflicht. '
Diese Aussetzung bei einer Zahlungsunfähigkeit endete aber bereits in 2020.
Wer per heute zahlungsunfähig ist, muss innerhalb von drei Wochen die Insolvenz einleiten.

Die Zahlungsunfähigkeit ist der wichtigste und häufigste Insolvenzgrund.
Daneben gibt es noch die Überschuldung als Insolvenzgrund. 
Die Überschuldung spielte jedoch in der Insolvenzpraxis über Jahre bis Ende 2020 fast keine Rolle mehr.
Der Insolvenzgrund der Zahlungsunfähigkeit wurde in der Corona-Pandemie entkoppelt von der Insolvenzantragspflicht. ' Diese Aussetzung bei einer Zahlungsunfähigkeit endete aber bereits in 2020 ( verlängert wurde die Aussetzung bei der Überschuldung bis 31.1.2021).


Wer per heute (Januar 2021) zahlungsunfähig ist, muss spätestens innerhalb von drei Wochen die Insolvenz einleiten.

Wie ermittelt man die Zahlungsunfähigkeit?
Liquide Aktiva I (liquide Aktiva per heute) und Aktiva II(neue liquide Mittel innerhalb der nächsten drei Wochen)  abzüglich fällige Passiva I  (Passiva per heute) und Passiva II (neue fällige Verbindlichkeiten innerhalb der Dreiwochenfrist) 

Wie vermeidet man eine Zahlungsunfähigkeit?
Stundungen mit Gläubigern; neue Mittel einbringen; Anlagevermögen versilbern usw.

Wer kann helfen bei drohender Zahlungsunfähigkeit?
Ein Fachanwalt für Insolvenzrecht.

Hermann Kulzer MBA
Fachanwalt für INSOLVENZRECHT
KULZER@PKL.COM