Unseriöse Abmahnung von Immobilienanzeigen?

07.05.2014, Autor: Herr Anton Bernhard Hilbert / Lesedauer ca. 1 Min. (616 mal gelesen)
Die EnEV 2014 schreibt Pflichtangaben in Immobilienanzeigen vor. Wer sie nicht beachtet, riskiert nicht nur ein Bußgeld, sondern auch eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung.

Betroffen sind vor allem private Verkäufer und Vermieter sowie semi-professionelle Makler.

Die Deutsche Umwelthilfe hat schon am 28. April 2014 im Radio angekündigt, die Immobilienanzeigen zu überwachen und fehlerhafte Anzeigen abzumahnen. Deshalb kann allen Immobilieneigentümern nur dringend angeraten werden, sich über die Anforderungen zu erkundigen und die Immobilienanzeigen richtig zu gestalten.

Wie es nicht anders sein kann, tummeln sich auch unseriöse Geschäftsleute auf dem Plan. Erste „Abmahnungen“ sind bereits verschickt worden.

Dabei tut sich eine angeblich in Panama ansässige Firma „Bunkering Logistic Inc.“ hervor. Sie mahnt per E-Mail angebliche Verstöße ab, die sie allerdings nicht konkret benennt. Der Verdacht eines unseriösen Geschäftsmodells liegt nahe.

Es wird davor gewarnt, ungeprüft Unterlassungserklärungen abzugeben oder gar Zahlungen zu leisten.

Nur die Sache ist verloren, die man aufgibt.