Unzulässige Abschalteinrichtungen bei Opel – KBA ordnet Rückruf an

23.10.2018, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (72 mal gelesen)
Wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen bei der Abgasreinigung muss Opel rund 96.000 Diesel-Fahrzeuge zurückrufen. Das hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) mit Bescheid vom 17. Oktober angeordnet.

Das KBA hat bei den Modellen Opel Insignia und Opel Cascada mit 2-Liter-Dieselmotoren und der Schadstoffklasse Euro 6 sowie beim Opel Zafira mit 1,6 Liter bzw. 2-Liter-Dieselmotor der Baujahre 2013 bis 2016 unzulässige Abschalteinrichtungen festgestellt, die dazu führen können, dass die Fahrzeuge im regulären Fahrbetrieb einen erhöhten Ausstoß an Stickoxiden aufweisen. Daher hat die Behörde den verpflichtenden Rückruf für weltweit rund 96.000 Fahrzeuge, davon ca. 32.000 Fahrzeuge in Deutschland, angeordnet. Für etwa 23.000 Fahrzeuge ist die Umrüstung schon auf freiwilliger Basis erfolgt. Die restlichen Fahrzeuge müssen nun ebenfalls in die Werkstatt damit ein Software-Update aufgespielt und die unzulässigen Abschalteinrichtungen entfernt werden können. 

Wenige Tage bevor das KBA den verpflichtenden Rückruf angeordnet hat, haben die Staatsanwaltschaft Frankfurt und das hessische Landeskriminalamt Opel-Standorte in Rüsselsheim und Kaiserslautern durchsuchen lassen. Bei den Ermittlungen geht es um den Verdacht von Abgas-Manipulationen. Während Opel auf dem Standpunkt steht, dass die Fahrzeuge vorschriftsgemäß sind, hat das KBA offenbar eine andere Sichtweise und jetzt den Rückruf angeordnet.

„Hat Opel unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet und Abgaswerte manipuliert, können die betroffenen Käufer dieser Fahrzeuge Schadensersatzansprüche geltend machen. Der VW-Abgasskandal hat bereits gezeigt, dass derartige Klagen gute Erfolgsaussichten haben, wenn die Verbraucher vorsätzlich getäuscht wurden“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden.

Alternativ kann auch der Widerruf der Autofinanzierung geprüft werden. Das gilt nicht nur für Opel-Fahrzeuge mit unzulässigen Abschalteinrichtungen, sondern für fast jedes Fahrzeug, das über einen Kredit der Bank finanziert wurde. Der Widerruf der Autofinanzierung ist bei Benzinern genauso möglich wie bei Diesel-Fahrzeugen. Voraussetzung ist lediglich, dass die Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat. Ist das der Fall, wird durch den erfolgreichen Widerruf sowohl der Kreditvertrag als auch der Kaufvertrag rückabgewickelt.
 

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