Urlaubszeit: Sichern Sie Ihre W-Lan-Verbindungen! Haftungsfalle: schlecht gesicherte Haustüren und Computer

16.07.2007, Autor: Frau Amrei Viola Wienen / Lesedauer ca. 2 Min. (2386 mal gelesen)
Endlich Urlaub - die Koffer sind gepackt und im Auto verstaut, die Sonne knallt mit 38 Grad vom Himmel. Herd, Kaffeemaschine und Computer sind ausgeschaltet; es kann losgehen ins unbeschwerte Ferienvergnügen. Einige Wochen nach dem Urlaub, draußen regnet es in Strömen, flattert ein unerfreulicher Brief ins Haus: Während der Urlaubszeit soll über Ihren Computer unberechtigt urheberrechtlich geschützte Musik aus dem Internet heruntergeladen worden sein.

Endlich Urlaub - die Koffer sind gepackt und im Auto verstaut, die Sonne knallt mit 38 Grad vom Himmel. Herd, Kaffeemaschine und Computer sind ausgeschaltet. Es kann losgehen ins unbeschwerte Ferienvergnügen.

Einige Wochen nach dem Urlaub, draußen regnet es in Strömen, flattert ein unerfreulicher Brief ins Haus. Während der Urlaubszeit soll über Ihren Computer unberechtigt urheberrechtlich geschützte Musik aus dem Internet heruntergeladen worden sein. Das ist unmöglich, denken Sie sich. Sie hatten den PC schließlich ausgeschaltet und sind in der Zeit ja gar nicht zu Hause, sondern am sonnigen Sandstrand gewesen.



Fremde nutzen unberechtigt den Zugang


Wer aber "nur" den Computer ausschaltet, den WLAN-Router jedoch in Betrieb lässt und die WLAN-Verbindung nicht ausreichend schützt, riskiert, dass ein anderer unberechtigt den Zugang nutzt. Der Fremde schleicht sich quasi wie ein Dieb ins Haus in den W-LAN-Zugang ein. Wenn der Fremde Straftaten über den Internet-Anschluss begeht, haftet der ahnungslose Inhaber. Der Inhaber muss dafür sorgen, dass keiner unberechtigten Zugriff hat. Das leuchtet ein, da der Reisende ja zu Hause auch seine Haustür verschlossen hat, damit kein Fremder in die eigenen vier Wände gelangen kann.


Landgericht Frankfurt am Main: Haftung trotz Abwesenheit


So entschied das Landgericht Frankfurt am Main, Aktz. 2-3 O 771/06 vom 22.02.2007, dass ein Mann trotz seiner urlaubsbedingten Abwesenheit für die Urheberrechtsverletzungen Dritter haften musste. Er hatte zwei internetfähige PCs zu Hause abgeschaltet, den W-LAN-Router aber in Betrieb und das WLAN-Netzwerk unverschlüsselt gelasse. Das Standard-Passwort (werkseitig eingestellt) hatte er beibehalten. Ein Fremder nutzte den Zugang dann unberechtigt und ohne Wissen des Inhabers. Für das Downloaden urheberrechtlich geschützter Musik des Fremden über Filesharing-Systeme musste der Inhaber haften. Der Rechteinhaber hatte den illegalen Tausch der Musik über eine Überwachungssoftware entdeckt. Dabei hatte er die verwendete IP-Adresse und die Hausnummer des Internetanschlusses herausgefunden.