US-Gericht verurteilt Solarworld AG zu Schadensersatz

29.07.2016, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (361 mal gelesen)
Knapp 800 Millionen US-Dollar Schadensersatz soll die Solarworld AG wegen nicht eingehaltener Lieferverträge an den Siliziumhersteller Hemlock Semiconductor zahlen.

Das Strafmaß sprach das zuständige US-Gericht in Michigan am 26. Juli aus. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Solarworld AG kündigte bereits an, Berufung einzulegen. Bis im Berufungsverfahren ein Urteil gefällt ist, könne nach Ansicht des Bonner Unternehmens ein Jahr vergehen. „Dennoch hängt diese immense Schadensersatzsumme von umgerechnet rund 720 Millionen Euro weiterhin wie ein Damoklesschwert über dem Konzern und seinen Aktionären“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.

Das Bonner Photovoltaikunternehmen hält die Forderung weiterhin für unberechtigt und vor deutschen Gerichten auch nicht für durchsetzbar. Hintergrund ist, dass Solarworld mit Hemlock langfristige Lieferverträge abgeschlossen hatte. Als chinesische Solarmodul-Hersteller den Markt mit Dumping-Angeboten überschwemmten, fühlte sich Solarworld nicht mehr an die Verträge gebunden – und Hemlock klagte auf Schadensersatz. Solarworld vertritt die Auffassung, dass die langfristigen Lieferverträge gegen europäisches Kartellrecht verstoßen. Daher seien die Schadensersatzforderungen in Deutschland wohl nicht durchsetzbar. Gleichwohl bemühe man sich weiterhin um eine außergerichtliche Lösung. Cäsar-Preller: „Das aktuelle Urteil hat ein Einzelrichter gesprochen. Das ist ein Beleg dafür, dass die Beweislage als so eindeutig gilt, dass die Anhörung einer Jury nicht nötig war. Ob eine Berufungsgericht in den USA zu einer anderen Auffassung kommt, ist zweifelhaft. Vertrauen sollten die Aktionäre darauf nicht.“

Sollte Solarworld in den USA rechtskräftig zu einer Schadensersatzzahlung von rund 720 Millionen Euro verurteilt werden, dürfte die Existenz des Unternehmens auf dem Spiel stehen. Rücklagen für diese Zahlung wurden nicht gebildet. „Die Hoffnung, dass so eine Forderung in Deutschland nicht durchsetzbar wäre, steht ebenfalls auf wackeligen Füßen. Die Aktionäre haben den Konzern mit großzügigen Forderungsverzichten schon einmal vor dem Untergang bewahrt. Doch die Pleite könnte nun wieder drohen. Um weitere finanzielle Verluste zu vermeiden, können die Anleger jetzt ihre rechtlichen Möglichkeiten bis hin zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen prüfen lassen“, so Cäsar-Preller.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

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