Verdacht auf Abgasmanipulationen beim Mercedes Vito

20.02.2018, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (126 mal gelesen)
Das Kraftfahrt-Bundesamt prüft mögliche Abgasmanipulationen beim Mercedes Vito Tourer.

Wie u.a. die Wirtschaftswoche berichtet, besteht der Verdacht, dass bei dem Kleintransporter im normalen Straßenverkehr zu wenig von der Harnstofflösung Adblue zur Abgasreinigung eingespritzt wird und die Grenzwerte beim Stickoxid-Ausstoß deshalb nur auf dem Prüfstand eingehalten werden. Wegen des Verdachts einer unzulässigen Abschalteinrichtung werde nun geprüft, eine amtliche Anhörung einzuleiten.

Der Verdacht der Abgasmanipulation soll bei rund 1000 Modellen des Mercedes Vito besten. Nach Angaben von Daimler handele es sich dabei um Fahrzeuge aus älterer Produktion. 

„Sollte sich der Verdacht bestätigen, droht auch beim Mercedes Vito ein Rückruf in die Werkstätten. Dann müsste auch hier ein entsprechendes Update aufgespielt werden, um die Abgasmanipulation zu beseitigen. Viele Käufer sind damit aufgrund der ungewissen Folgen für den Motor aber nicht einverstanden. Wie eine ganze Reihe von Gerichtsurteilen inzwischen zeigt, können sich die geschädigten Autokäufer auch wehren und Schadensersatzansprüche bzw. Ansprüche auf Rückabwicklung des Kaufvertrags geltend machen“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden, der bereits zahlreiche geschädigte Autokäufer im Abgasskandal vertritt.

Zu beachten ist, dass Gewährleistungsansprüche bei Neuwagen nach zwei Jahren verjährt sind. Entscheidend ist der Zeitpunkt der Übergabe des Fahrzeugs. Da es sich bei den betroffenen Mercedes Vito um ältere Fahrzeuge handeln soll, könnten die Gewährleistungsansprüche bereits verjährt sein. „Schadensersatzansprüche könnten aber dennoch geltend gemacht werden. Hier ist für die Verjährungsfrist die Kenntnis des Käufers von den Manipulationen entscheidend“, so Rechtsanwalt Cäsar-Preller.

Darüber hinaus kann auch geprüft werden, ob der Widerruf der Autofinanzierung möglich ist. Da bei der Vergabe von Autokrediten häufig ein sog. verbundenes Geschäft vorliegt, würde durch einen erfolgreichen Widerruf sowohl der Kreditvertrag als auch der Kaufvertrag rückabgewickelt.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit vom Abgasskandal geschädigte Autokäufer.

 

Mehr Informationen:

 

 

Kanzleiprofil:

Seit nunmehr 20 Jahren betreuen wir unsere Mandanten bundesweit in fast allen Rechtsgebieten, wobei wir großen Wert auf den persönlichen Kontakt legen. Nur durch den intensiven Austausch mit dem Mandanten, kann ein ergebnisorientiertes Arbeiten stattfinden. Dies ermöglicht die Größe der Kanzlei, die einen umfassenden Service bei gleichzeitiger individueller Betreuung sicherstellt.

Und zwar nicht nur in Wiesbaden, sondern darüber hinaus auch in unseren Sprechstundenorten: Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, München, Bad Harzburg, Puerto de la Cruz (Teneriffa) und Lugano (Schweiz).

 

Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller

Villa Justitia, Uhlandstraße 4
65189 Wiesbaden

Telefon: (06 11) 4 50 23-0
Telefax: (06 11) 4 50 23-17

E-Mail: kanzlei@caesar-preller.de

www.caesar-preller.de