Verdacht der Abgasmanipulationen bei Opel – Möglichkeiten der Verbraucher

09.08.2018, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (81 mal gelesen)
Für negative Schlagzeilen im Abgasskandal sorgten andere – Opel blieb bislang von amtlichen Rückrufen oder Ermittlungen der Justiz verschont. Mitte Juli rückte der Autobauer dann doch in den Fokus.

Auch bei Opel kann es zu Manipulationen bei der Abgasreinigung gekommen sein. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) verlangt von Opel Auskunft zur Funktionsweise der Abgasreinigung bei drei Modellen. Dabei soll es um die Modelle Cascada, Insignia und Zafira der Baujahre 2013 bis 2016 gehen.

Für Opel geht es in der Anhörung um viel: Sollte das KBA zu der Überzeugung kommen, dass die Abgasreinigung manipuliert wurde, droht ein amtlicher Rückruf der betroffenen Fahrzeuge und der Abgasskandal wäre auch bei Opel angekommen.

Für viele Opel-Kunden dürfte die Nachricht wenig vertrauenserweckend sein. Sie müssen nun ggf. auch mit einem Rückruf und dem Aufspielen eines Updates mit ungewissen Auswirkungen auf den Motor rechnen. Abgesehen davon erleiden gebrauchte Diesel-Fahrzeige derzeit ohnehin einen enormen Wertverlust.

Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden hat schon zahlreiche VW-Kunden im Abgasskandal vertreten. Er ist überzeugt, dass auch Opel-Käufer gute Chancen haben, ihre Rechte durchzusetzen, wenn der Autobauer die Abgaswerte manipuliert hat. „Zunächst kann unter Setzung einer Frist vom Händler die Nachbesserung verlangt werden. Ist die Beseitigung des Mangels nicht möglich, kann die Rückabwicklung des Kaufvertrags verlangt werden“, so Cäsar-Preller. Im VW-Abgasskandal haben zahlreiche Gerichte zu Gunsten der Verbraucher entschieden.

Grundsätzlich können Opel-Käufer auch den Widerruf ihrer Autofinanzierung prüfen lassen. Voraussetzung für den Widerruf ist, dass die Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat. Ob das Auto vom Abgasskandal betroffen ist oder ob es sich um einen Diesel oder Benziner handelt, spielt beim Widerruf keine Rolle. Da bei Autofinanzierungen häufig ein sog. verbundenes Geschäft vorliegt, wird durch den erfolgreichen Widerruf nicht nur der Kreditvertrag, sondern auch der Kaufvertrag rückabgewickelt. „Der Verbraucher gibt dann das Fahrzeug an die Bank und erhält seine bereits geleisteten Raten zurück“, so Rechtsanwalt Cäsar-Preller. 

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