Vermögen des Malte Hartwieg beschlagnahmt – Hoffnungsschimmer für die

10.08.2015, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (476 mal gelesen)
Um rund 150 Millionen Euro sollen die Anleger, die in diverse Kapitalanlagen von Malte Hartwieg wie die Selfmade Capital Fonds oder New Capital Invest Fonds investiert haben, geprellt worden sein. Nun hat die Staatsanwaltschaft München Vermögenswerte in Höhe von ca. 14 Millionen sichergestellt.

Um rund 150 Millionen Euro sollen die Anleger, die in diverse Kapitalanlagen von Malte Hartwieg wie die Selfmade Capital Fonds oder New Capital Invest Fonds investiert haben, geprellt worden sein. Nun hat die Staatsanwaltschaft München Vermögenswerte in Höhe von ca. 14 Millionen sichergestellt.

Wo der Bärenanteil der Anlegergelder geblieben ist, ist noch weiter unklar. Aber nachdem vor einigen Monaten große Mengen Gold und rund 1,7 Millionen Schweizer Franken sichergestellt wurden, hat die Staatsanwaltschaft München nun weitere Vermögenswerte bei Malte Hartwieg sichergestellt. Insgesamt wurden Kontoguthaben und Vermögenswerte in Höhe von 14 Millionen Euro beschlagnahmt, berichtet das Handelsblatt.

„Für die Anleger ist das zumindest ein Licht am Ende des Tunnels. Damit dieses Licht noch heller leuchtet, sollten sie jetzt aber nicht untätig bleiben, sondern ihre rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen“, empfiehlt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden. Immerhin drohe den Anlegern der insolventen Selfmade Capital oder NCI-Fonds der Totalverlust des investierten Geldes.

Die Anleger hätten jetzt aber mehrere Möglichkeiten, den Schaden abzuwenden, so Cäsar-Preller. Kurzfristig sollte versucht werden, einen dinglichen Arrest zu erwirken, um sich den Zugriff auf die beschlagnahmten Vermögenswerte zu sichern. Dabei gilt das Prinzip: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. „Daher sollte mit dieser Maßnahme nicht lange gewartet werden“, erklärt Cäsar-Preller. Darüber hinaus können auch Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

Diese Ansprüche können z.B. aus einer fehlerhaften Anlageberatung entstanden sein. Zu einer anleger- und objektgerechten Beratung gehört auch eine umfassende Beratung über die Risiken der Kapitalanlage. Denn die Anlage muss auch zum Risikoprofil des Anlegers passen. „Kapitalanlagen mit Totalverlust-Risiko wie die Hartwieg-Fonds sind daher sicher nicht zum Aufbau einer Altersvorsorge geeignet“, erklärt Cäsar-Preller. Da die Fondsanteile u.a. über dima24 vermittelt wurden und die Vertriebsplattform auch zum Firmengeflecht des Malte Hartwieg gehörte, müsse geprüft werden, ob die Beratung auch ordnungsgemäß abgelaufen sei. Zweiter Ansatzpunkt für Schadensersatzansprüche können Prospektfehler sein. Liegen diese vor, kann die Anlage komplett rückabgewickelt werden.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

Mehr Informationen: www.anlegerschutz-news.de

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