Verschärfung der Selbstanzeige

01.09.2014, Autor: Herr Frank M. Peter / Lesedauer ca. 2 Min. (259 mal gelesen)
Vertreter von Bund und Ländern haben sich auf Verschärfungen bei der strafbefreienden Selbstanzeige geeinigt.

Die Entscheidung wurde am 09.05.2014 gefällt.

Die Selbstanzeige bleibt erhalten, die Regelungen und Voraussetzungen erfahren aber eine deutliche Verschärfung.

Ein kurzer Überblick über einige Modifikationen:

Die Berichtigungspflicht von derzeit fünf Jahren soll auf zehn Jahre verlängert werden. Inwiefern die steuerrechtlichen Regelungen über den Fristbeginn und den Ablauf Anwendung finden, wurde noch nicht geklärt. Dies hat bedeutende praktische Auswirkungen. Umso länger und umfangreicher der nachzuerklärende Zeitraum wird, umso schwerer wird eine vollständige und somit wirksame/strafbefreiende Selbstanzeige. Damit ist auch die umgehende Nachentrichtung der hinterzogenen Steuer für den gesamten Zehnjahreszeitraum zwingend, um Strafbefreiung erlangen zu können.
Der Zeitraum für die Strafverfolgung soll ebenfalls von fünf Jahren auf zehn Jahre ausgedehnt werden. Die zehn Jahre kamen bis dato nur bei der schweren Steuerhinterziehung (ab 50.000 Euro) in Betracht. Dies soll nun also auch für die normale Steuerhinterziehung gelten.
Der Strafzuschlag für die Steuerschuld wird erhöht. Bisher waren 5 % ab einer Summe von 50.000 Euro Steuerschulden vorgesehen. Nun soll ab 25.000 Euro mit 10 % angefangen werden. Ab 100.000 sind es dann 15 % und ab 1.000.000 wären es 20 %.
Neben der nachzuzahlenden eigentlichen Steuerschuld sollen die zu zahlenden Hinterziehungszinsen auf 6 % pro Jahr angelegt werden. Die sofortige Entrichtung der Hinterziehungszinsen ist künftig Wirksamkeitsvoraussetzung für die strafbefreiende Selbstanzeige.

Zusammenfassend bleibt daher festzuhalten, dass die strafbefreiende Selbstanzeige wohl noch schwerer und vor allem teurer werden wird. Alleine der erhebliche Zeitraum und somit die nachzuentrichtende Steuerschuld, sowie die Zinsen und Strafzuschläge, werden viele Selbstanzeigen den strafbefreienden Charakter nahezu absprechen. Umso wichtiger wird es, sich zeitnah und umfassend Rat einzuholen. Ein unüberlegter und überstürzter Schnellschuss kann schneller und härter denn je ins Auge gehen.