Vertragliche Verschärfung der Anforderungen einer Eigenbedarfskündigung

22.04.2014, Autor: Herr Matthias Schwarzer / Lesedauer ca. 1 Min. (285 mal gelesen)
Vertragliche Verschärfung der Anforderungen einer Eigenbedarfskündigung

Ist in einem Mietvertrag vereinbart, dass das Mietverhältnis nur bei wichtigen berechtigten Interessen des Vermieter gekündigt werden kann, die die Beendigung des Mietverhältnisses notwenig machen, so muss der Vermieter wichtige Gründe für eine Eigenbedarfskündigung darlegen, die den Eingriffsgrad der üblichen Begründungen der Eigenbedarfskündigung überschreiten, die derzeitige Höhe der eigenen Miete, der Wunsch zwei Wohnungen zusammenzulegen und die Führung der Hausverwaltung vor Ort sind hierfür nicht ausreichend.

LG Berlin, Urteil vom 24.10.2013 - 67 S 100/13

Dies führt vor allem dazu, dass Mieter und Vermieter abweichend von den gesetzlichen Regelung zur Kündbarkeit eines Wohnraummietverhältnisses, Verschärfungen zu Lasten des Vermieters vereinbaren können. Die Frage, ob dies formularvertraglich möglich ist, wird sich in der Praxis kaum stellen, da in der Regel der Vermieter den Formularvertrag vorlegen wird und eine entsprechende Klausel zu Lasten des Vermieters auch bei Prüfung nach den Vorschriften über die allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Gunsten des Mieters Bestand haben wird.

Dieser Artikel stellt lediglich eine Wiedergabe einer gerichtlichen Entscheidung dar. Dies kann durchaus eine reine Einzelfallentscheidung sein. Er stellt keinen Rechtsrat dar. Wir empfehlen in jedem zu bewertenden Fall eine Rechtsanwalt Ihres Vertrauen zu konsultieren. Es gilt unser Impressum und der Disclaimer auf unserer Webseite.
Rechts- & Fachanwalt für Miet- & Wohnungseigentumsrecht Matthias Schwarzer