Vertrauensverlust durch Abgasskandal: VW-Käufer bekommt Teil des Kaufpreises zurück

10.11.2017, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (126 mal gelesen)
Durch den Abgasskandal haben viele Kunden das Vertrauen zu Volkswagen verloren. Demzufolge stehen sie auch einem Software-Update sehr skeptisch gegenüber. Inzwischen teilen auch immer mehr Gerichte diese Auffassung und urteilen zu Gunsten der Verbraucher.

Auch das Landgericht Aachen hat sich hier eingereiht und sprach dem Käufer eines gebrauchten VW Touran, der vom Abgasskandal betroffen ist, mit Urteil vom 5. Oktober 2017 Schadensersatz in Form eines Minderungsbetrags in Höhe von 3300 Euro zu (Az.: 12 O 101/16). 

„Das Gericht kam zu zwei bemerkenswerten Erkenntnissen. Es stellte fest, dass durch den Einsatz der Abgasmanipulations-Software bei dem Käufer ein Vertrauensverlust anzunehmen sei. Dies führe dazu, dass es ihm nicht zuzumuten sei, dass er eine Nachbesserung nach Vorgaben des Herstellers, der die Abgasmanipulationen zu verantworten hat, vornehmen zu lassen. Außerdem hält das Gericht eine Minderung in Höhe von 20 Prozent des Kaufpreises für angemessen, in diesem Fall eben rund 3.300 Euro“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden.

Nach Ansicht des erfahrenen Rechtsanwalts, der schon zahlreiche durch den Abgasskandal geschädigte Autokäufer vertritt, zeige sich immer mehr, dass sich die Käufer nicht auf das Software-Update einlassen müssen, sondern eben einen Anspruch auf Minderung des Kaufpreises oder Rückabwicklung des Kaufvertrags haben. Allerdings müssen Ansprüche gegen die Händler fristgerecht geltend gemacht werden. Schon zum Jahresende könnte die Verjährung drohen.

Rechtsanwalt Cäsar-Preller, Fachanwalt auf Bank- und Kapitalmarktrecht, weist auf eine weitere Möglichkeit hin, wie Autokäufer ohne Verluste aus dem Abgasskandal hinauskommen: In vielen Fällen ist auch der Widerruf des Autokredits möglich. Das gilt, wenn die finanzierende Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat. „Da bei Autokrediten oft ein sog. verbundenes Geschäft vorliegt, wird durch einen erfolgreichen Widerruf nicht nur der Kreditvertrag, sondern auch der Kaufvertrag rückabgewickelt. Das heißt, der Verbraucher gibt den Wagen zurück und erhält sein Geld wieder. Im Idealfall kann bei Finanzierungen seit dem 13. Juni 2014 sogar der Nutzungsersatz, den die Bank für die gefahrenen Kilometer verlangt, ganz entfallen“, erklärt Rechtsanwalt Cäsar-Preller.
 

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