Volkswagen: Neue Spekulationen im VW-Abgasskandal

26.01.2016, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (375 mal gelesen)
Wer wusste wann Bescheid? Die Gretchenfrage im VW-Abgasskandal ist nach wie vor nicht beantwortet. Medienberichten, nach denen weit mehr Manager und Führungskräfte von den Manipulationen gewusst hätten als bisher bekannt, wies der Konzern als Spekulation zurück.

Nach einem Bericht des Rechercheverbunds von NDR, WDR und Süddeutsche Zeitung hat ein langjähriger Mitarbeiter der Motorenabteilung ausgesagt, dass bereits seit 2006 der Einsatz der Manipulations-Software besprochen wurde. Von dem Einsatz der Software hätten Mitarbeiter, Ingenieure und auch Manager gewusst. Volkswagen wird voraussichtlich im April einen ausführlichen Bericht im Rahmen der Hauptversammlung vorlegen.

Klar dürfte schon jetzt sein, dass auf den Konzern hohe Strafen und Schadensersatzforderungen zukommen werden. Geschädigt wurden nicht nur die Verbraucher, sondern auch die Aktionäre. „Die VW-Aktie hat seit Bekanntwerden des Skandals deutlich an Wert verloren. Der Schaden für die Aktionäre ist enorm und es steht in den Sternen wie sich der Kurs künftig entwickeln wird. Die Aktionäre müssen diese Entwicklung aber nicht hinnehmen, sondern können ihre Schadensersatzforderungen geltend machen“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.

Nach Ansicht des erfahrenen Fachanwalts hat der VW-Konzern gegen seine Informationspflichten verstoßen. Denn die Kenntnis von den Manipulationen hätte Volkswagen unverzüglich im Wege einer Ad-hoc-Meldung veröffentlichen müssen. „Derartige Informationen haben natürlich Einfluss auf den Kurs einer Aktie und dürfen nicht zurückgehalten werden. Daher dürfte VW sich schadensersatzpflichtig gemacht haben“, so Cäsar-Preller.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bereits geschädigte VW-Aktionäre und hat Schadensersatzklage eingereicht. Außerdem hat Rechtsanwalt Cäsar-Preller die Einleitung eines Musterverfahrens nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG-Verfahren) beantragt. Dabei werden die Klagen der Aktionäre in einem einzigen Verfahren gebündelt und verbindlich geregelt. Für die Kläger spart dieses Verfahren Zeit und Geld. Aktionäre können sich der Klage noch anschließen.

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