Vorgeburtliche Schenkungen lösen Pflichteilsergänzungsansprüche aus - Bundesgerichtshof ändert Rechtsprechung!
01.06.2012, Autor: Herr Anton Bernhard Hilbert / Lesedauer ca. 2 Min. (1921 mal gelesen)
Ein beliebtes Mittel, Pflichtteilsansprüche zu umgehen, ist die Aushöhlung des Nachlasses durch eine lebzeitige Schenkung. Das Mittel ist aber nur bedingt tauglich. Denn es löst einen Pflichtteilsergänzungsanspruch aus. Klassischer Beispielsfall: Der Witwer verschenkt zwei Jahre vor seinem Tod das ihm gehörende Einfamilienhaus im Wert von 500.000 Euro (mehr hat er nicht) der Tochter, behält sich ein Wohnrecht vor und lässt den Sohn leer ausgehen. Der Sohn kann zumindest den Pflichtteil (in diesem Fall ¼) in Höhe von 125.000 Euro von der Schwester verlangen. Was aber, wenn der Sohn im Zeitpunkt der Schenkung noch nicht geboren war? Lesen Sie mehr im Beitrag. Ein Rechtstipp von Anton Bernhard Hilbert, Fachanwalt für Erbrecht, zert. Testamentsvollstrecker, Waldshut-Tiengen - info@hilbert-simon.de - 00497751/83170 - http://www.hilbert-simon.de - Besuch erwünscht!
1. Rechtsprechungsänderung
In unserem Beispielsfall setzen wir als selbstverständlich voraus, dass der Sohn bei der Schenkung gelebt hat.
Wie wäre es aber, den Fall abgewandelt, wenn der Sohn erst nach der Schenkung gezeugt und sechs Monate nach dem Unfalltod des Vaters geboren worden wäre?
Dann hätte er nach bisheriger Rechtslage keinen Anspruch auf Pflichtteilsergänzung gehabt. Denn der Bundesgerichtshof forderte bis anhin, dass dem Berechtigten der Pflichtteil sowohl im Zeitpunkt der Schenkung als auch im Zeitpunkt des Erbfalls zustand, sogenannte Doppelberechtigung. Im Zeitpunkt der Schenkung war der Sohn noch nicht geboren, sodass der Pflichtteilsanspruch zum Zeitpunkt des Erbfalls ihm alleine nichts genützt hätte.
Das ist seit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 24.05.2012 (IV ZR 2508/11) anders geworden. Das höchste deutsche Zivilgericht hält an der Theorie der Doppelberechtigung nicht mehr fest. Man könne die Berechtigung nicht von dem zufälligen Umstand abhängig machen, ob der Abkömmling vor oder nach der Schenkung geboren worden sei. Jeder nahe Angehörige habe, wegen des grundrechtlich geschützten Gleichbehandlungsgebots aus Art. 3 GG, einen Anspruch auf Mindestteilhabe in Form des Pflichtteils. Es kommt also nicht mehr darauf an, ob im Zeitpunkt der Schenkung eine Pflichtteilsberechtigung bestanden hatte, sondern nur noch darauf, ob die Pflichtteilsberechtigung beim Erbfall vorhanden war. Das ist der Fall, wenn der Abkömmling in diesem Zeitpunkt mindestens gezeugt gewesen ist.
2. Folgerungen
Die neue Rechtsprechung ist zu begrüßen. Die bisherige Auffassung war zu sehr an den missbräuchlichen Schenkungen orientiert. Das Gesetz will mit dem Pflichtteilsergänzungs-anspruch aber nicht nur missbräuchlichen Schenkungen Einhalt gebieten, sondern alle nahen Angehörigen des Erblassers mit dem Pflichtteilsanspruch am Nachlass beteiligen. Dem wird die neue Rechtsprechung jetzt gerecht.
3. Hinweise
Richtig interessant ist die Entscheidung nicht wegen der Konstellation, dass nach der Schenkung ein pflichtteilsberechtigtes Kind geboren wird.
Viel öfter kommt es vor, dass nach der Schenkung die (erste, zweite oder irgend eine weitere) Ehe geschlossen wird! Auch in diesem Fall profitiert der Ehegatte von der "vorehelichen" Schenkung. Folge: Es kommt zum Streit zwischen Stiefmutter und Kindern um Pflichtteilsergänzungsansprüche. Vermeiden kann der Schenker das nur mit einem Ehevertrag.
Die Vermeidung oder die Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen erfordert in den meisten Fällen spezielle Rechtskenntnisse und gründliche Erfahrung. Bei ihren Fragen ist der Fachanwalt für Erbrecht Ihr richtiger Ansprechpartner. Der Fachanwalt für Erbrecht berät und hilft – mit weniger müssen Sie sich nicht begnügen.
Nur die Sache ist verloren, die man aufgibt!
1. Rechtsprechungsänderung
In unserem Beispielsfall setzen wir als selbstverständlich voraus, dass der Sohn bei der Schenkung gelebt hat.
Wie wäre es aber, den Fall abgewandelt, wenn der Sohn erst nach der Schenkung gezeugt und sechs Monate nach dem Unfalltod des Vaters geboren worden wäre?
Dann hätte er nach bisheriger Rechtslage keinen Anspruch auf Pflichtteilsergänzung gehabt. Denn der Bundesgerichtshof forderte bis anhin, dass dem Berechtigten der Pflichtteil sowohl im Zeitpunkt der Schenkung als auch im Zeitpunkt des Erbfalls zustand, sogenannte Doppelberechtigung. Im Zeitpunkt der Schenkung war der Sohn noch nicht geboren, sodass der Pflichtteilsanspruch zum Zeitpunkt des Erbfalls ihm alleine nichts genützt hätte.
Das ist seit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 24.05.2012 (IV ZR 2508/11) anders geworden. Das höchste deutsche Zivilgericht hält an der Theorie der Doppelberechtigung nicht mehr fest. Man könne die Berechtigung nicht von dem zufälligen Umstand abhängig machen, ob der Abkömmling vor oder nach der Schenkung geboren worden sei. Jeder nahe Angehörige habe, wegen des grundrechtlich geschützten Gleichbehandlungsgebots aus Art. 3 GG, einen Anspruch auf Mindestteilhabe in Form des Pflichtteils. Es kommt also nicht mehr darauf an, ob im Zeitpunkt der Schenkung eine Pflichtteilsberechtigung bestanden hatte, sondern nur noch darauf, ob die Pflichtteilsberechtigung beim Erbfall vorhanden war. Das ist der Fall, wenn der Abkömmling in diesem Zeitpunkt mindestens gezeugt gewesen ist.
2. Folgerungen
Die neue Rechtsprechung ist zu begrüßen. Die bisherige Auffassung war zu sehr an den missbräuchlichen Schenkungen orientiert. Das Gesetz will mit dem Pflichtteilsergänzungs-anspruch aber nicht nur missbräuchlichen Schenkungen Einhalt gebieten, sondern alle nahen Angehörigen des Erblassers mit dem Pflichtteilsanspruch am Nachlass beteiligen. Dem wird die neue Rechtsprechung jetzt gerecht.
3. Hinweise
Richtig interessant ist die Entscheidung nicht wegen der Konstellation, dass nach der Schenkung ein pflichtteilsberechtigtes Kind geboren wird.
Viel öfter kommt es vor, dass nach der Schenkung die (erste, zweite oder irgend eine weitere) Ehe geschlossen wird! Auch in diesem Fall profitiert der Ehegatte von der "vorehelichen" Schenkung. Folge: Es kommt zum Streit zwischen Stiefmutter und Kindern um Pflichtteilsergänzungsansprüche. Vermeiden kann der Schenker das nur mit einem Ehevertrag.
Die Vermeidung oder die Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen erfordert in den meisten Fällen spezielle Rechtskenntnisse und gründliche Erfahrung. Bei ihren Fragen ist der Fachanwalt für Erbrecht Ihr richtiger Ansprechpartner. Der Fachanwalt für Erbrecht berät und hilft – mit weniger müssen Sie sich nicht begnügen.
Nur die Sache ist verloren, die man aufgibt!
Autor dieses Rechtstipps

Anton Bernhard Hilbert
Hilbert und Simon Rechtsanwälte Unternehmensnachfolgeberater
(1 Bewertung)
Weitere Rechtstipps (196) Weitere Rechtstipps (196) Die Einladung zur Wohnungseigentümerversammlung Widerruf des Bezugsrechts durch Testament Non plus ultra - Hecke nicht unter Maximalhöhe Private Vermieter und der neue Datenschutz Wohnraumkündigungen und der BGH Der Name des Hausbesetzers Wegerecht und Winterdienst Verzicht auf Wohnrecht ist schenkungsteuerpflichtig Facebook Konto für Erben gesperrt Keine Wohnraumkündigung „im Doppelpack“ Was tun bei Mieters Tod? Unterschiede bei der Besteuerung der Abfindung für den Verzicht auf den Pflichtteil Beim derivativen Pflichtteil greift die Steuer zu Pflichtteil: Vermeidung oder Reduzierung Die „Zehn Gebote“ zum Unternehmertestament Für den Todesfall vorbereitet sein Das gesetzliche Erb- und Pflichtteilsrecht So spart der Schlusserbe Erbschaftsteuer! Wann darf der Vermieter die Wohnung des Mieters besichtigen? Die Haftung des Verwaltungsbeirates Interessante Entscheidungen für Immobilieneigentümer Berliner Testament ermöglicht Zugriff des Jobcenters Muss der Mietvertrag jetzt noch schriftlich gekündigt werden? Kein Mietvertrag möglich, wenn der Vermieter die Wohnung mit nutzt? Löschen Sie die Eigentümergrundschuld! Rasenroboters leises Surren stört den Nachbarn Pflichtteilsergänzung und Wohnrechtsvorbehalt Die Kontrolle des Vorsorgebevollmächtigten Bank muss eigenhändiges Testament anerkennen Das Besichtigungsrecht des Vermieters Gesetz soll Gutachten verbessern Die Wohnfläche muss in den notariellen Kaufvertrag Funk-Rauchwarnmelder sind verfassungsgemäß Das verschwundene Original-Testament Das Supervermächtnis: Eine sinnvolle Ergänzung des Berliner Testaments Unwirksamkeit der Wiederverheiratungsklausel Neue Meldepflichten des Vermieters ab November 2015 Mallorca-Deutsche müssen jetzt ihr Testament ändern Testamentswiderruf gegenüber Betreuer mit Postvollmacht Kein Anspruch auf Rückzahlung von Schwarzgeld Das Eigenheim als Steuersparinstrument bei Übergabe und Vererbung Wiederverheiratungsklausel im Berliner Testament Eichpflicht und Betriebskostenabrechnung Aufzüge für Fahrräder - ein Stück aus dem Tollhaus Bußgeld für falsche Immobilienanzeigen Keine EnEV-Aufklärungspflicht bei Immobilienkauf Fehlerhafte Widerrufsbelehrung – Vorfälligkeit zurück Eigenbedarf auch nach kurzer Mietdauer durchsetzbar Vermieter verheimlicht Kaufvertrag: 80.000 € Schadensersatz Scheidung und Ehegattentestament Einsparungspflichten 2015 für Wohngebäude Formulierungsfalle „Berliner Testament einschließlich Wiederverheiratungsklausel“ Rettung formnichtiger Erbverträge durch - Umzug ins Ausland! Greisentestamente unter undue influence? Widerrufsrechte des Wohnraummieters vermeiden BGH zu Mischmietverhältnissen: Im Zweifel immer Wohnraummiete Ehescheidung bei Demenz/Alzheimer Neue Widerrufsrechte im Wohnraummietverhältnis ab Freitag, 13.06.2014 Der Kampf um Quadratmeter: Größenbegrenzung bei Eigenbedarfskündigung Keine Feststellung der Erbberechtigung so lange der Erblasser lebt Die Mietsicherheit als Barkaution Kein „Datenstriptease“ für die Begründung des Eigenbedarfs Unseriöse Abmahnung von Immobilienanzeigen? Die Folgen des neuen Energieausweises für Immobilien Die neue Energie-Einsparverordnung 2014 in Stichworten Baden-Württemberg erlaubt Überbau mit Wärmedämmung Degressive Zweitwohnungsteuer ist verfassungswidrig Stürzt die Quotenabgeltungsklausel? Ja, ja: sie wird stürzen! Horrende Heizkosten – aber dennoch kein Mangel Verzicht auf künftigen Pflichtteil: Wie wird die Abfindung besteuert? Erleichterungen bei geringen Streitwerten in grenzüberschreitenden Verfahren Der E-Mail-Account eines deutschen Gerichts ist - eine böse Dummenfalle Vertrauen in den Fachanwalt – der Spezialist kann es besser Neue EnEV ab Frühjahr 2014 - teuer und unwirtschaftlich Kauf der Eigentumswohnung - steuersparend Fiskus dreht an der Steuerschraube: Deutliche Erhöhungen der Grunderwerbsteuer Steuergünstige Schenkung an Schwiegersohn Streitigkeiten können die Vorsorgevollmacht gefährden - Vorsorge für die Vorsorge treffen Das Mietverhältnis im Schnittpunkt zwischen Wohnen und Arbeiten Der Pflichtteilsberechtigte hat kein Recht auf Grundbucheinsicht – sein Gläubiger erst recht nicht Koalitionsverhandlungen erzeugen dunkle Wolken für Vermieter Muss der Erbe Wohngeld zahlen? Betriebskostenabrechnung: Anerkenntnis durch vorbehaltlose Zahlung? Die Teilungsversteigerung des Gesellschaftsgrundstücks Die Quotenabgeltungsklausel – sie lebt! Kommunen kassieren: Unverschämte Grundsteuer Bleirohre müssen jetzt raus! Der Ehepartner erbt alles nach dem Gesetz? Irrtum! Vorsicht Mädels: Sex mit Zwillingsbrüdern führt zu - vaterlosem Kind Ein frommer Wunsch – ein nichtiges Testament: "... wer sich bis zum Tode um mich kümmert" Der Verkäufer verschweigt die fehlende Baugenehmigung WEG-Versammlung: Dolmetscher darf dabei sein Maklervertrag widerrufen, Maklerprovision zurück Restschuldbefreiung nach drei Jahren möglich! Für leere Wohnung kein Mietverwaltungshonorar Mehr Geld für Rechtsanwälte ab 1. August 2013 Star-Anwalt Garry Hoy's preisgekröntes Lebensende Grenzen der Gartengestaltung: Skulpturale Kunstwerke Schatzfund im Kachelofen - oho! Outsourcing: Baby "Made in India" für deutsche Homo-Ehe! Geburtenfabriken in Gujarat boomen. "Isch musste mein Verschpreschen breschen": Gebrochenes Erbversprechen hat Folgen - wie bei Madame Y Jetzt ist der Heckenfrevler dran Liftverbot für Katz und Hund - und Tanzmaus? Gerichte glauben Greisen – gelegentlich! Eigentümer im Kampf gegen Video-Überwachung erfolgreich! Aufpassen: Verjährungs-Tücken im Pflichtteilsrecht! Winterdienst für Mieter - Extremrisiko für Vermieterexistenz Sprengen Sie die Ketten des Ehegattentestaments - ganz einfach Mein Eigentum – Unser Eigentum (Neues zum Irrgarten des Wohnungseigentumsrechts) Verwaltergaunerei bringt - wenigstens - Steuervorteile! Endlich: Ende der Hellseherei - Halbdekadensperre bei Eigenbedarf fällt! Sehr smart Steuern sparen: Pflichtteil von sich selbst verlangen Luxuswohnungen in London werden jetzt (noch) teurer Mieters Tod, Vermieters Not? Armer Mieter stirbt: Armer Vermieter! Good News für Erben: "Altvermächtnisse" sind seit 01.01.2013 verjährt! Mieter raucht Kette - hustender Nachbar darf mindern Mehr Macht für Mehrheitserben Muss Pudel Gonzo Erbschaftsteuer zahlen? Kostendeckel für Heizungswartung? Erbteilsverkauf erleichtert Turbo-Erbschein in 24 Stunden! Keine Grundbuchgebühr bei Abschichtung Vermieters Arbeitsleistungen=Mieters Betriebskosten - stimmt die Gleichung? Die neue TrinkwasserVO: Ein Fight gegen Legionellen, Krebs und Tod! Rückforderung von Betriebskostenvorauszahlungen - nicht mehr bis in alle Vergangenheit? Kündigungsmöglichkeiten bei Mietzahlungsverzug - ein rascher Überblick Pflichtteile überschuldeter Kinder "ausbremsen" WEG: Ohne Beschlussanfechtung keine Schadensersatzansprüche! Trittschallprobleme beim Bodenbelagswechsel Sofort raus aus der "Oder-Konto-Steuerfalle"! Von der Eigentümerversammlung ausgebootet! Heizkörper sind jetzt Sondereigentum - und nicht nur die! Eine wichtige Testamentsgestaltung: Entbinden Sie den Arzt von der Schweigepflicht! Gesetzliches Erbrecht: Was Sie wissen müssen! Benennung eines Vormundes: Nur durch letztwillige Verfügung! Elternreise - Kind Vollwaise? Wie benennen Eltern für den Fall der Fälle einen Vormund? Neues Melderecht schafft neue Vermieterpflichten Gekreuzte Lebensversicherungen sparen Eheleuten Erbschaftsteuer! Gekreuzte Lebensversicherungen - steuergünstige Altersvorsorge für Eheleute Viele Vermächtnisansprüche verjähren am 31.12.2012 Alleinerbe ist mein treuer Pudel Gonzo! Alarm für Zweitehen: Pflichtteilsverzicht vereinbaren! Bestattungskosten vermeiden durch Ausschlagung der Erbschaft? Dauertestamentsvollstreckung darf im Handelsregister eingetragen werden Neu: Elastische Erbengemeinschaften WEG-Beschluss ist keine Notenpresse Grunderwerbsteuer: Finanzgericht Düsseldorf stoppt Fiskus! Grunderwerbsteuer: Keine Einbeziehung von Bauleistungen. Estate planning: Kein Testament ohne transmortale Vollmacht! WEG können jetzt Darlehen erhalten - aber nur in Baden-Württemberg Selektive Erbausschlagung: Gericht hält Genehmigung entgegen dem Gesetz für erforderlich! Erbausschlagung für Kinder: Der Staat mischt auch dort mit, wo er nicht soll! Oder-Konto: Die Schenkungsteuer schlägt zu! Kein sofortiges Anerkenntnis bei WEG-Beschlussanfechtungsverfahren! Balkontürschwellen sind zwingend Gemeinschaftseigentum! Unerwartete Wirkung der Pflichtteilsstrafklausel! Erben über EU-Grenzen hinweg - künftig unbürokratischer (und gefährlicher) Brauchen Sie ein Testament? Klar brauchen gerade Sie eins! Kaution kassiert? Keine Kalamität! Sagt Landgericht Waldshut-Tiengen Rohrinnensanierungsbeschluss ist anfechtbar - Gesundheit geht vor! Die Verwaltung des Nachlasses durch Miterben! Die Auseinandersetzung des Nachlasses unter Miterben! Erschummelter Mahnbescheid stoppt die Verjährung nicht! Duplexparker ist Sondereigentum: Kommt Klageflut wegen Erstattungsansprüchen? Fogging - Schwarzstaub legt sich auf das Mietverhältnis Fit für die nächste Generation: Die Vererbung von Unternehmen und Anteilen Feinjustierung der Nachlassplanung: Das Vermächtnis eignet sich! Ich bin Vermächtnisnehmer - was jetzt tun? Überschuldeter Pflichtteilsberechtigter: Wege aus der Schuldenfalle! Die Vererbung von Unternehmen und Unternehmensanteilen Erb- und Pflichtteilsverzicht sind nützliche Gestaltungsmittel! Frühes Ende der Abzugsfähigkeit von Prozesskosten! Reduzieren oder vermeiden Sie Pflichtteilsansprüche - ganz einfach! Schmerzhaft: Erben müssen Sozialhilfe zurückzahlen! Vorzeitige Rückgabe der Wohnung - und der Vermieter hat ein Problem Seetestamente für die "Kreuzfahrernation" Deutschland Ausschlagung der Erbschaft - Formen und Fristen Wohnungsberechtigter muss Heiz- und Warmwasserkosten tragen. Zeitenkluft im Ehegattentestament - Absturz der Wirksamkeit? Unerfahrener Hausmann haftet nicht für Brandschaden Erbengemeinschaft: Mit Mehrheitsbeschluss wirksam kündigen Sprachkurs im Urlaubsparadies: Der Steuerzahler beteiligt sich kräftig! Steuerfreie Millionenschenkungen bald Vergangenheit? Riskante Telefaxübermittlung Schimmel in der Arztpraxis: Kein Grund zur fristlosen Kündigung Alarmstufe Rot: Schwarzgeld im Nachlass! Zentrales Testamentsregister ab 2012 - welche Daten werden übermittelt? Vereinfachungen für elektronische Rechnungen! Schließanlage und Schlüsselverlust - Ansprüche des Vermieters! Rettung des Familienheims vor dem Sozialamt - wie geht das denn? Günstig vermieten ist seit dem 1. Januar 2012 teuer Mieters "Funkwellenangst" verhindert nicht die Installation von Fernablesungssystemen! Stiefmuttersieg im Erbschaftsstreit! Dachdämmungspflicht nach EnEV - in vielen Fällen nicht erforderlich! Mieter darf keine neue Heizung einbauen!
Anschrift
Kaiserstraße 5
79761 Waldshut-Tiengen
DEUTSCHLAND
Telefon: 07751-83170
Kontakt
Bitte verwenden Sie zur Kontaktaufnahme bevorzugt dieses Formular. Vielen Dank!
Rechtsanwalt Anton Bernhard Hilbert