Vorkaufsrecht nach Umwandlung der Mietwohnung in Eigentum

18.08.2016, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (400 mal gelesen)
Mieter haben Rechte, die sie einfordern können und müssen. Ein gutes Beispiel zeigt die Umwandlung einer Mietwohnung in Eigentum.

Will der Vermieter Wohnraum in Eigentum umwandeln, stehen Mieter vor weitreichenden Entscheidungen: Ein Wohnungskauf ist oft eine Frage der finanziellen Möglichkeiten, doch auch der Umzug in eine neue Mietwohnung ist nach vielen Jahren im vertrauten Heim kein einfacher Schritt. Entscheidungen über die eigene Wohnsituation können zunächst verunsichern, handelt es sich doch um das private Umfeld und dessen ungewisse Zukunft. Mietern stehen jedoch Rechte zu, die sie einfordern können und auch sollten. Ein Beispiel zeigt ein Verfahren vor dem Landgericht Düsseldorf.

Rechtsanwalt-Cäsar-Preller: „Entscheiden Sie sich als Mieter für den Kauf der umzuwandelnden Wohnung, sind Sie im Vorkaufsrecht!“ Das Düsseldorfer Fallbeispiel zeigt folgenden Verlauf: Der Eigentümer eines Mehrfamilienhauses plant den Verkauf seiner Mietwohnungen. Mithilfe eines Maklers verkauft er nach 2 Jahren eine der Wohnungen für 225.00 Euro. Nun entscheidet sich die langjährige Mieterin jedoch ebenfalls für den Kauf der Wohnung. Im Sinne des Vorkaufrechts ist der Vermieter verpflichtet, die Wohnung an sie zu verkaufen. In diesem Fall geht er jedoch einen rechtswidrigen Schritt: er ändert den Kaufvertrag und berechnet eine Maklerklausel, der Kaufpreis erhöht sich auf 245.00 Euro.

Das Landgericht steht auf der Seite der Mieterin. Durch ihr Vorkaufsrecht ist ihr nicht nur der Vorrang gegenüber potenziellen Neu-Eigentümern gesichert, auch darf der neue Kaufvertrag inhaltlich nicht verändert werden. Der Kaufpreis bleibt bei den ursprünglichen 225.000 Euro.

Cäsar-Preller: „Ein Kauf der Wohnung ist jedoch nicht die einzige Möglichkeit, die Sie als Mieter haben, um zunächst weiterhin in der Wohnung leben zu können. Als Mieter haben Sie im Falle einer Umwandlung besonderen Kündigungsschutz, der Käufer muss als neuer Wohnungseigentümer den alten Mietvertrag übernehmen und ist für die im Vertrag vereinbarten Rechte und Pflichten verantwortlich. Erst frühestens drei Jahre nach der Umwandlung darf der neue Vermieter das Vertragsverhältnis auflösen – sogar eine Verlängerung des Mietvertrags auf bis zu 10 Jahre bei Mangel an bezahlbarem Wohnraum ist über die jeweilige Landesregierung möglich!“
Wie Mieter sich auch entscheiden, eine Umwandlung einer Mietwohnung in Eigentum bedeutet in keinem Falle den sofortigen Auszug. „Fordern Sie Ihr Recht ein!“ empfiehlt der Wiesbadener Experte.

LG Düsseldorf - Az.: 5 O 124/15

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