Vorläufiges Insolvenzverfahren über 14 Dr. Peters Schiffsfonds eröffnet

06.08.2013, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (1390 mal gelesen)
Anleger der Dr. Peters Schiffsfonds müssen eine wahre Pleitewelle verkraften. Gleich über 14 Schiffsfonds wurde nach Angaben des fondstelegramms das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet. „Den Anlegern droht jetzt der Totalverlust ihrer investierten Kapitals“, sagt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.

Daher sollte geschädigte Anleger ihre Anlage rechtlich auf mögliche Schadensersatzansprüche überprüfen lassen.

Nach Angaben des fondstelegramms wurde am Amtsgericht Hamburg das vorläufige Insolvenzverfahren über sieben Dr. Peters Schiffsfonds eröffnet. Betroffen sind:

- DS Fonds 45 (Cape Race)
- DS Fonds 63 (Wehr Mosel)
- DS Fonds 62 (Cape Cook)
- DS Fonds 52 (Cape Charles)
- DS Fonds 43 (Cape Natal)
- DS Fonds 61 (Cape Bear)
- DS Fonds 41 (Cape Sable)

Am Amtsgericht Dortmund wurde das vorläufige Insolvenzverfahren über folgende Dr. Peters Schiffsfonds eröffnet:

- DS Fonds 36 (Cape Byron)
- DS Fonds 46 (Cape Spencer)
- DS Fonds 50 (Cape Banks)
- DS Fonds 27 (Cape Bonavista)
- DS Fonds 28 (Cape Brett)
- DS Fonds 56 (Cape Campbell)
- DS Fonds 49 (Cape Sorrell)

Obwohl bis auf den DS Fonds 61 Cape Bear bereits alle Schiffe verkauft worden sind, musste noch nachträglich Insolvenz angemeldet werden. Die Insolvenzen sind nach Unternehmensangaben auch eine Folge der BGH-Urteile vom März dieses Jahres, wonach bereits geleistete Ausschüttungen nicht mehr zurückgefordert werden durften.

„Die Anleger müssen sich nun sogar darauf einstellen, dass der zuständige Insolvenzverwalter bereits gezahlte Ausschüttungen zurückfordert“, erklärt Fachanwalt Cäsar-Preller. Umso ratsamer sei es, die Anlage jetzt umgehend auf mögliche Schadensersatzansprüche überprüfen zu lassen. „Gerade bei der Vermittlung von Schiffsfonds ist es häufig zu einer fehlerhaften Anlageberatung gekommen“, so Cäsar-Preller. Denn die Anleger hätten in dem Beratungsgespräch ausdrücklich auf die bestehenden Risiken, die bis zum Totalverlust gehen, hingewiesen werden müssen. „Unserer Erfahrung nach wurden Schiffsfonds aber in vielen Fällen als sichere Kapitalanlage oder Altersvorsorge angepriesen“, sagt Cäsar-Preller. Ein weiterer Ansatzpunkt, der den Anspruch auf Schadensersatz begründet, ist das Verschweigen von Provisionen, die der Anlageberater für die Vermittlung erhalten hat.

In solchen Fällen sollten sich geschädigte Schiffsfonds-Anleger an einen erfahrenen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit erfolgreich geschädigte Anleger von Schiffsfonds.

Mehr Informationen: www.schiffsfonds-anteile.de

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