Vorsicht bei Knöllchen im Ausland

01.04.2010, Autor: Herr Tim Geißler / Lesedauer ca. 2 Min. (2661 mal gelesen)
Wer bislang im Ausland geblitzt wurde, konnte in berechtigter Weise darauf hoffen, dass ihn das Knöllchen in Deutschland niemals erreicht. Diese für Verkehrssünder vorteilhafte rechtliche Situation wird sich jedoch ab 01. Oktober 2010 ändern.

Neue Rechtslage ab 01. Oktober 2010

Ab Oktober 2010 können nun Geldstrafen aus Verkehrsverstößen ab einer Bußgeldhöhe von 70,00 € in allen EU-Ländern beigetrieben werden. Auch wenn die neue Rechtslage erst ab Oktober 2010 in Kraft tritt, bedeutet dies keinen Freifahrtschein für die Sommerferien. Denn auch wenn sich die Fahrt vor dem 01.10.2010 ereignet hat, kann die Geldstrafe dann in allen EU-Ländern beigetrieben werden, wenn der Bescheid erst nach dem 30.09.2010 ergeht. Dies sollte von allen bedacht werden, die dieses Jahr einen Sommerurlaub im europäischen Ausland geplant haben.

Hilfe bei ausländischen Knöllchen

Auch wenn sich die Rechtslage ab Oktober 2010 deutlich verschärfen wird, sind noch viele Ausnahmen zu beachten, die zu Gunsten der Verkehrssünder ausgelegt werden können. So werden beispielsweise Fahrverbote, die im Ausland verhängt worden sind, in Deutschland auch weiterhin nicht vollstreckt. Auch führt ein im Ausland begangener Verkehrsverstoß nicht zu einer Erhöhung des Punktekontos in Flensburg. Wer ein Knöllchen aus dem EU-Ausland erhält sollte zudem auch folgende Punkte beachten: Eine Verteidigungsmöglichkeit besteht zum Beispiel in den Fällen, in denen das Knöllchen in keiner verständlichen Sprache abgefasst worden ist. Zudem kann die Beitreibung des Knöllchens in Deutschland unter Umständen dann verhindert werden, wenn im Ausland generell eine andere Rechtslage gilt als in Deutschland. Dies ist zum Beispiel in den Niederlanden und auch in Frankreich der Fall. In diesen Ländern gilt nämlich eine generelle Halterhaftung, die dazu führt, dass Fahrzeughalter auch für solche Verkehrsverstöße einzutreten haben, die diese gar nicht selbst begangen haben. Insbesondere bei sehr hohen Geldbußen kann es sich daher lohnen, sich von einem auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt beraten zu lassen, um so eine effektive Verteidigungsstrategie zu entwickeln.

Tim Geißler
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht

www.gks-rechtsanwaelte.de