Vorsicht Mädels: Sex mit Zwillingsbrüdern führt zu - vaterlosem Kind

11.07.2013, Autor: Herr Anton Bernhard Hilbert / Lesedauer ca. 2 Min. (1568 mal gelesen)
Ders fünfjährige Bub will endlich wissen, wer sein Vater ist. Er erlebt eine rechtliche Verfahrensodyssee, aber ohne glückliche Heimkehr. Der Vater wird nicht festgestellt. Der Fall ist sehr speziell. Ein Rechtstipp von Anton Bernhard Hilbert, Waldshut-Tiengen - htttp://www.hilbert-simon.de

Als Vater in Frage kamen nur zwei Männer, die während der gesetzlichen Empfängniszeit mit der Mutter geschlafen hatten. Normalerweise klärt der Gentest, wer von beiden der Vater ist. Hier allerdings hatte die Mutter sich mit zwei eineiigen (monozygoten) Zwillingen eingelassen.

Die genanalytischen Gutachten führten zu dem Ergebnis, dass beide Zwillinge jeweils Vater sein könnten – aber eben nicht müssten. Entweder der eine – oder eben der andere. Das Familiengericht stellte den „einen“ als Vater fest. Das Oberlandesgericht hob die Entscheidung auf. Wenn Gutachten, die sich auf der Höhe der Wissenschaft befinden, nicht zu einem Ergebnis führten, könne nicht festgestellt werden, wer von beiden „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ der Vater sei.

Das Bundesverfassungsgericht hob das Urteil des Oberlandesgerichts auf. Das Urteil verletze das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Kindes, da ihm der Zugang zu Informationen hinsichtlich seiner Abstammung verwehrt worden sei. Es verwies die Sache zurück an das Oberlandesgericht, damit ein neuartiges „whole genome sequencing-Verfahren“ durchgeführt werden könne.

Die Zwillinge verweigerten die Abgabe der erforderlichen Spermaprobe. Das Oberlandesgericht Celle (15 UF 51/06) hielt diese Entscheidung für richtig, weil auch das neue Verfahren laut Aussage des Sachverständigen „der Suche nach der Nadel im Heuhaufen“ gliche. Schon die Kosten für die Vorbereitung dieses Verfahrens hätten sich auf über 120.000 Euro belaufen. Solch ungewissen Experimenten müssten sich die als Vater in Frage kommenden Zwillingen nicht stellen.

Über das Verfahren ist der Junge inzwischen pubertäre 14 Jahre alt geworden. Einen neuen Anlauf kann er erst unternehmen, wenn die Wissenschaft auch bei eineiigen Zwillingen den Vater bestimmen kann. Das kann dauern.

Wie würde der Fall wohl zu beurteilen sein, wenn die Zwillinge - gewissenlos - behaupten, sie hätten alle beide Geschlechtsverkehr mit der gleichen Frau gehabt - die hätte eben nur nicht gemerkt, es mit verschiedenen Männern zu tun zu haben? Man darf gespannt sein. Vielleicht gibt es dann Verhältnisse wie im Straßenverkehr, wo Zwillinge auch gewaltige Vorteile haben. Junge Frauen: Hütet Euch vor auch nur einem eineiigen Zwilling.

Nur die Sache ist verloren, die man aufgibt.