Vorsicht Schrottimmobilien: Augen auf beim Immobilienkauf

31.10.2016, Autor: Herr Simon-Martin Kanz / Lesedauer ca. 2 Min. (209 mal gelesen)
Wenn nicht jetzt, wann dann? Das denken sich angesichts der historisch niedrigen Zinsen auch viele Verbraucher, wenn es darum geht, eine Eigentumswohnung oder ein Haus zu kaufen. Aber Augen auf: „Auch Betrüger versuchen angesichts der günstigen Zinskonstellation Schrottimmobilien arglosen Verbrauchern anzudrehen“, warnt Rechtsanwalt Simon Kanz von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.

Schrottimmobilie bedeutet nicht, dass die Immobilie total baufällig ist und bis auf den Abriss eigentlich kaum noch eine Möglichkeit besteht. „Da hätten es auch die Betrüger schwer. Schrottimmobilien sind Immobilien, die zu einem Preis weit über ihren eigentlichen Wert verkauft werden“, erklärt Rechtsanwalt Kanz. Daher sollten potenzielle Immobilienkäufer immer einige Punkte beherzigen, bevor sie einen Kaufvertrag unterschreiben. „Das Wichtigste ist, eine Immobilie niemals ohne Besichtigung – idealerweise mit einem Sachverständigen – kaufen. Genau diese Besichtigung versuchen die Betrüger oft zu vermeiden, indem sie einen künstlichen Zeitdruck aufbauen und es angeblich schon viele Interessenten gibt“, so Rechtsanwalt Kanz.

Außerdem sollten sich die Käufer immer selbst um die Finanzierung kümmern. „Der zweite Teil der Betrugsmasche ist häufig, dass die Verkäufer oder Vermittler eine Finanzierung gleich mitanbieten und auch gleich den Notar vorschlagen. Das ist zwar auf den ersten Blick für den Verbraucher bequem, auf den zweiten Blick aber umso verdächtiger“, erklärt Rechtsanwalt Kanz.

Wer aber bereits auf eine Schrottimmobilie hereingefallen ist, hat mit den heftigen finanziellen Folgen zu kämpfen. Nicht nur, dass die Immobilie nicht ansatzweise die prognostizierten Mieten abwirft, auch das Darlehen muss weiter abbezahlt werden. Rechtsanwalt Kanz: „Es gibt Auswege aus diesem Dilemma.“ Zunächst ist zu prüfen, ob Sittenwidrigkeit vorliegt. Die Rechtsprechung tendiert dahin, dass dies gegeben ist, wenn der Verkaufspreis ca. 90 Prozent über dem tatsächlichen Verkehrswert der Immobilie liegt und der Kaufvertrag dann nichtig ist.

Wurde die Immobilie zu Kapitalanlagezwecken gekauft, kann geprüft werden, ob eine fehlerhafte Anlageberatung vorliegt. Denn der Käufer muss auch umfassend über die Risiken aufgeklärt werden. Ebenso muss der Vermittler über seine Provisionen von mehr als 15 Prozent aufklären. Eine weitere Möglichkeit kann der Widerruf des Immobiliendarlehens sein. Voraussetzung dafür ist eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung der Bank.

„Es gibt eine Fülle von rechtlichen Möglichleiten, die ausgeschöpft werden können, um aus der Schrottimmobilie wieder herauszukommen“, sagt Rechtsanwalt Kanz. Die Kanzlei Cäsar-Preller war schon in rund 4500 Fällen im Zusammenhang mit Schrottimmobilien tätig und vertritt bundesweit die Opfer von Schrottimmobilien.

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