Vorvertragliche Aufklärung im Franchisevertrag

23.05.2016, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (334 mal gelesen)
"Immer wieder werden uns Franchise-Verträge mit denkwürdigen Klauseln zur Prüfung vorgelegt. Es ist teils haarsträubend, welche Vertragsbedingungen Franchisenehmern zur Annahmen 'empfohlen' werden und in welche Abhängigkeitsverhältnisse sich diese dadurch begeben!" Rechtsanwalt Cäsar-Preller aus Wiesbaden hat immer wieder mit Franchise-Verträgen zu tun.

Solche nachteiligen Regelungen sollten nicht akzeptiert werden, denn es ist eine Frage der Zeit, wann sich solche Vertragsinhalte zu "Knebel-Klauseln" entwickeln, die immer einseitig zu Lasten des Franchisenehmern gehen und auf kurz oder lang ein Verhältnis "Auf Augenhöhe" verhindern. Viele dieser Klauseln sind nach kurzer Durchsicht als ohnehin unwirksam erkannt, weil sie rechtlich unbedeutend und nicht durchsetzbar sind. Allerdings kommt es immer wieder zu Auseinandersetzungen über Klauseln, die sich im rechtlichen und moralischen Grenzbereich nachteilig für den Franchisenehmer auswirken. Cäsar-Preller: "In solchen Fällen muss unbedingt Rechtsrat eingeholt werden, bevor man durch eine Unterschrift nicht mehr revidierbare Fakten schafft!" Eine Vertragsprüfung kostet nicht die Welt, kann aber viel Ärger und Geld sparen!

Kritische Klauseln beziehen sich z.B. auf die vorvertragliche Aufklärung. Franchise-Geber versuchen unter Umständen, ihren neuen Partnern Details zu möglichen Geschäftsentwicklungen und Renditen aus der Vergangenheit zu verschweigen oder über Gebühr zu "schönen". Da diese Daten aber sehr wichtig für die Zukunft einer erfolgreichen Partnerschaft sind, sollten Franchisenehmer darauf achten, dass belegbare Fakten die Hoffnung auf einen zu erwarteten Geschäftserfolg unterstützen und sich Franchisenehmer nicht mit Ausreden aus ihrer Informationspflicht stehlen. Cäsar-Preller: "Unterzeichnen Sie niemals einen Vertrag, in dem ihr Geschäftspartner behauptet, über alle wichtigen Details informiert zu haben. Cäsar-Preller: "Verlangen Sie verlässliche Daten und bestätigen Sie nur den Erhalt wirklich nachprüfbarer Informationen!" Sollten Verträge mit kritischen Klauseln bereits abgeschlossen worden sein, helfen erfahrene Rechtsanwalte für eine erfolgreiche Anfechtung oder im Schadensfall sogar für den Eintritt einer Schadensersatzplicht des Franchisegebers.
Weitere oft strittige Klauseln befassen sich mit der Vereinbarung über Gebietsschutz, Änderungsvorbehalte, Haftungsregeln und Wettbewerbsverboten.

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