VW-Abgasskandal: Ermittlungen wegen des Verdachts der Marktmanipulation

19.05.2017, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (212 mal gelesen)
Als der VW-Abgasskandal in den USA bekannt wurde, haben die Kurse der VW- aber auch der Porsche-Aktie kräftig nachgegeben. Nun ermittelt auch die Staatsanwaltschaft Stuttgart wegen des Anfangsverdachts der Marktmanipulation.

Bereits im Februar seien entsprechende Ermittlungen eingeleitet worden, bestätigte die Staatsanwalt Stuttgart einen Bericht der Wirtschaftswoche. Dabei holt den jetzigen VW-Chef Matthias Müller offenbar seine Vergangenheit bei Porsche SE, gleichzeitig VW-Mehrheitsaktionärin, ein. Ermittelt werde nicht nur gegen Müller, sondern auch gegen seinen Vorgänger Winterkorn und VW-Aufsichtsratschef Pötsch, die ebenfalls in der Führungsetage bei Porsche saßen, als die Abgasmanipulationen bekannt wurden. Der Vorwurf lautet, dass Porsche die Aktionäre zu spät über die Abgasmanipulationen und den damit verbundenen Konsequenzen für die Wertpapiere informiert hätte. In ähnlicher Richtung ermittelt auch die Staatsanwaltschaft Braunschweig.

„Die Ermittlungen alleine sind kein Beweis dafür, dass die Führungsetage schon früher über die Abgasmanipulationen Bescheid wusste als bisher öffentlich zugegen wurde. Sie sind aber zumindest ein deutlicher Hinweis darauf, dass es offenbar klare Verdachtsmomente gibt“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden. 

Eine Entscheidung des Landgerichts München könnte ebenfalls für etwas mehr Klarheit sorgen. Das LG hat entschieden, dass die bei einer Anwaltskanzlei beschlagnahmten Dokumente zur internen Aufklärung des Diesel-Skandals verwertet werden dürfen, berichtet die Nachrichtenagentur Reuters. Beschwerden des VW-Konzerns gegen dieses Vorgehen hat das Gericht zurückgewiesen. VW wird aber möglicherweise noch vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.

In einem Musterverfahren wird das OLG Braunschweig demnächst klären, ob sich der VW-Konzern gegenüber seinen Aktionären schadensersatzpflichtig gemacht hat. Dies ist der Fall, wenn festgestellt wird, dass VW die Aktionäre zu spät über die Abgasmanipulationen informiert hat. Denn nach dem Wertpapierhandelsgesetz müssen Informationen, die den Aktienkurs maßgeblich beeinflussen können, umgehend veröffentlicht werden. Volkswagen hatte erst eine Ad-hoc-Mitteilung veröffentlicht, nachdem der Dieselskandal in den USA publik wurde. „Wusste die Konzernspitze früher Bescheid, worauf meines Erachtens einiges hindeutet, hätten die Aktionäre Anspruch auf Schadensersatz“, so Rechtsanwalt Cäsar-Preller.

Aktionäre, die bisher noch keine Klage erhoben haben, können sich noch bis Anfang September dem Musterverfahren anschließen. Die Anmeldung muss zwingend von einem Rechtsanwalt vorgenommen werden. „Das Musterverfahren bietet eine kostengünstige und risikoarme Möglichkeit für die Aktionäre, nicht auf ihrem Schaden sitzenzubleiben“, erklärt Cäsar-Preller.


Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte VW-Aktionäre.

 

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