VW-Abgasskandal: Ex-Vorstand Winterkorn gerät wieder in den Fokus

28.09.2016, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (314 mal gelesen)
Der ehemalige VW-Chef Martin Winterkorn rückt im Abgasskandal wieder verstärkt in den Fokus. Wie die „Bild am Sonntag“ berichtet, soll er zugestimmt haben, die Manipulationen an den Dieselmotoren in den USA zu vertuschen.

Wie das Blatt schreibt, sollen Zeugenaussagen belegen, dass Winterkorn Ende Juli 2015 über den Einsatz der Manipulationssoftware von VW-Entwicklern informiert worden sei. Außerdem soll es ein Dokument geben, das belegt, dass Winterkorn damit einverstanden gewesen sei, in Gesprächen mit den US-Behörden die Thematik nur teilweise zu erörtern. So sei nur eingeräumt worden, dass die betroffenen Dieselmotoren nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Von Manipulationen soll nicht die Rede gewesen sein. Belege für eine direkte Anweisung des damaligen VW-Vorstands nannte das Blatt allerdings nicht. Stellungnahmen von Winterkorn oder VW zu den neuerlichen Vorwürfen gibt es nicht.

Für Schadensersatzklagen der VW-Aktionäre ist die Frage entscheidend, wer im VW-Konzern zu welchem Zeitpunkt wieviel von den Abgasmanipulationen wusste. Denn Informationen, die den Aktienkurs maßgeblich beeinflussen können, müssen umgehend veröffentlicht werden. Offiziell hatte VW die Manipulationen erst am 20. September 2015 eingeräumt. „Es ist nicht das erste Mal, dass Hinweise auftauchen, dass der VW-Vorstand nicht erst im September von den Manipulationen Kenntnis hatte. Dementsprechend dürfte VW auch gegen seine Informationspflichten verstoßen und sich schadensersatzpflichtig gemacht haben“, sagt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.

Zugleich betont Cäsar-Preller, dass Schadensersatzansprüche der VW-Aktionäre aller Wahrscheinlichkeit nach auch nicht am 19. September verjährt sind. Grund: Am 10. Juli 2015 trat eine Gesetzesänderung in Kraft. Demnach verjähren Ansprüche nach § 37b WpHG nicht schon nach einem, sondern erst nach drei Jahren. Da der Gesetzgeber es aber versäumt hat Übergangsvorschriften zu schaffen, ist nun strittig, ob die dreijährige Verjährungsfrist auch für Aktien gilt, die vor dem 10. Juli 2015 gezeichnet wurden. Cäsar-Preller: „Ich gehe davon aus, dass aber im Sinne der geschädigten Anleger die längere Verjährungsfrist zu Grunde gelegt wird, so dass auch Aktionäre, die vor dem 10. Juli 2015 VW-Aktien gekauft haben, noch Schadensersatzansprüche geltend machen können. Wurden die Wertpapiere nach dem 10. Juli 2015 gezeichnet, können die Forderungen ohnehin noch geltend gemacht werden.“

Inzwischen rutscht auch die VW-Tochter Audi immer tiefer in den Abgasskandal. Nachdem die von Volkswagen beauftragte Kanzlei Jones Day Ungereimtheiten aufgedeckt hatte, hat der Entwicklungschef von Audi seinen Posten niedergelegt und das Unternehmen verlassen.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

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