VW-Abgasskandal: LG Krefeld spricht Audi-Fahrer Schadensersatz zu

10.10.2017, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (159 mal gelesen)
VW kann sich im Abgasskandal nicht einfach aus der Verantwortung stehlen. Das Landgericht Krefeld sprach mit Urteil vom 19. Juli 2017 dem Käufer eines Audi Q5 Schadensersatz zu (Az.: 7 O 147/16).

Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass der VW-Vorstand von den Abgasmanipulationen wusste. „Das Urteil ist bemerkenswert und kann allen vom VW-Abgasskandal betroffenen Fahrzeugkäufern Mut machen“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.

Konkret ging es in dem Fall um die Klage eines Verbrauchers, der 2012 einen Audi Q5 TDI im Wert von rund 54.000 Euro gekauft hatte. Aufgrund der Abgasmanipulationen an dem verwendeten Dieselmotor Typ EA 189 verklagte er sowohl den Händler als auch den VW-Konzern und dessen Tochter Audi auf Schadensersatz.

Im Januar 2016 erklärte der Kläger gegenüber dem Händler die Anfechtung des Kaufvertrags wegen arglistiger Täuschung bzw. hilfsweise den Rücktritt vom Kaufvertrag wegen Unzumutbarkeit einer Nacherfüllung, da diese nur neuerliche Mängel nach sich zöge. Er hätte den Audi Q5 nicht gekauft, wenn er von den Abgasmanipulationen gewusst hätte. Volkswagen warf er vor, die Verbraucher in sittenwidriger Weise durch die Manipulationen geschädigt zu haben.

Die Klage gegen den Händler wies das Landgericht ab, da die zweijährige Gewährleistungsfrist zum Zeitpunkt der Klageerhebung bereits abgelaufen und damit verjährt war. Anders verhielt es sich jedoch mit der Klage gegen VW. Die Abgaswerte bei dem betroffenen Motor Typ EA 189 seien rechtswidrig manipuliert worden. Von diesen Manipulationen habe der VW-Vorstand nach Überzeugung der Kammer auch Kenntnis gehabt.

Wenn eine Abschalteinrichtung bei jedem Motor dieser Serie verbaut sei, spreche dies dafür, dass dies eine Entscheidung der Geschäftsführung gewesen sei, so das LG Krefeld. Die Käufer seien so bewusst getäuscht worden. Es sei nicht ausreichend, wenn VW einfach behaupte, dass der Vorstand von den Abgasmanipulationen nichts gewusst habe. Vielmehr müsse Volkswagen dies beweisen, stellte die Kammer klar. VW müsse dem Käufer daher den entstandenen Schaden ersetzen. 

Rechtsanwalt Cäsar-Preller: „Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, es zeigt aber, dass die vom Abgasskandal betroffenen Käufer durchaus Chancen haben, sich gegen VW zu wehren und nicht auf dem Schaden sitzenbleiben müssen. Auch wenn die Gewährleistungsfrist bereits abgelaufen ist.“

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Autokäufer.

 

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