VW-Abgasskandal: Schadensersatzansprüche der Aktionäre und Käufer

31.10.2016, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (270 mal gelesen)
Knapp 15 Milliarden Dollar lässt sich Volkswagen im Zuge des Abgasskandals die Entschädigung der betroffenen VW-Käufer und Händler in den USA kosten. Es muss noch nicht das Ende vom Lied sein. Zu solchen Zahlungen an europäische und deutsche Kunden ist VW nicht bereit und verweist auf unterschiedliche Gesetzeslagen.

Doch auch das könnte sich noch ändern. Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden: „Ebenso wie den Aktionären können auch den geschädigten Käufern von VW-Fahrzeugen mit manipulierten Dieselmotoren Schadensersatzansprüche zustehen.“ Auch in der Politik gibt es Stimmen, die Schadensersatz für deutsche und europäische VW-Kunden fordern. Denn Fakt ist, dass mehrere Millionen Autos mit der Manipulationssoftware ausgestattet waren. Fraglich ist, ob dieser „Fehler“ auch zur Ungültigkeit der Zulassung führt und die Fahrzeuge folglich nicht hätten verkauft werden dürfen. Eine Frage, die voraussichtlich das Gericht klären muss. „Klar ist, dass deutsche oder europäische Kunden genauso betrogen wurden wie amerikanische. Mit einer einfachen Umrüstung ist der Schaden nicht wiedergutzumachen. Inzwischen gibt es auch einige Gerichtsurteile, die zu Gunsten des Käufers ausgefallen sind“, so Cäsar-Preller.

Von Verlusten getroffen sind aber auch und besonders die VW-Aktionäre. Der Kurs der VW-Aktie hat nach Bekanntwerden des VW-Skandals kräftig eingebüßt. Auch hier sieht Cäsar-Preller berechtigte Schadensersatzansprüche: „Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, ob die Konzernspitze schon früher von den Abgasmanipulationen wusste als sie bisher zugibt. Zuletzt gab es immer wieder Anzeichen dafür." Sollte dies der Fall sein, hat VW voraussichtlich gegen seine Informationspflichten verstoßen und sich schadensersatzpflichtig gemacht. Denn für den Aktienkurs wesentliche Insiderinformationen müssen umgehend veröffentlicht werden. Die Frage wird in einem Musterverfahren geklärt werden müssen, das vermutlich noch vor Ende des Jahres eröffnet wird.

„Bis dahin können VW-Aktionäre ihre Schadensersatzansprüche noch geltend machen und sich dem Musterverfahren anschließen“, sagt Cäsar-Preller, der bereits für seine Mandanten Klage eingereicht hat.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger und VW-Käufer.

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