VW-Abgasskandal: Verdacht der Marktmanipulation

23.06.2016, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (322 mal gelesen)
Die Stimmung bei der VW-Jahreshauptversammlung am 22. Juni ist aufgeladen. Die Aktionäre machen ihrem Unmut über den Abgasskandal Luft.

Die Manipulationen bei den Diesel-Motoren haben die Anleger nicht vergessen. Erst recht nicht, seitdem bekannt ist, dass die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen auch auf Ex-VW-Chef Winterkorn ausgedehnt hat.

Auslöser für die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Braunschweig ist eine Anzeige der Finanzaufsicht BaFin gegen den gesamten damaligen VW-Vorstand. In den Fokus der Ermittler ist Ex-Vorstandschef Winterkorn und ein weiterer ehemaliger Vorstand geraten. Es besteht der Anfangsverdacht der Marktmanipulation. Nach Aussagen des Staatsanwalts Klaus Ziehe liegen Anhaltpunkte vor, dass die Auskunftspflicht von VW zu den Abgasmanipulationen schon erkennbar früher bestand. Es gelte aber natürlich die Unschuldsvermutung. Volkswagen hatte eine entsprechende Meldung erst am 22. September 2015 veröffentlicht, nachdem die US-Umweltbehörde den Abgasskandal bereits publik gemacht hatte.

„Wie lange die Ermittlungen dauern werden und welches Ergebnis am Ende steht, lässt sich natürlich nicht sagen. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft sind aber ein deutliches Indiz dafür, dass VW seiner Informationspflicht nicht nachgekommen ist und sich damit gegenüber seinen Aktionären schadensersatzpflichtig gemacht hat“, sagt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden. Der Kurs der VW-Aktie ist nach Bekanntwerden der Abgasmanipulationen dramatisch eingebrochen. „Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zeigen auch, dass die Aktionäre gute Aussichten auf Schadensersatz haben, wenn sie ihre Ansprüche auch geltend machen“, so Cäsar-Preller.

Beim Landgericht Braunschweig sind schon etliche Klagen geschädigter Aktionäre eingegangen. Auch Rechtsanwalt Cäsar-Preller hat dort schon Klage eingereicht und Antrag auf Einleitung eines Musterverfahrens nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG-Verfahren) gestellt. Das Landgericht hat den Weg für ein solches Verfahren inzwischen geebnet.

„Das Musterverfahren bietet Vorteile für die Anleger: Geringeres Prozessrisiko und geringerer Zeitaufwand. Aktionäre können nach wie vor ihre Schadensersatzansprüche geltend machen“, so Cäsar-Preller.

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