VW-Abgasskandal: VW-Aktionäre können noch Klage einreichen

20.01.2017, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (282 mal gelesen)
Im Zuge des VW-Abgasskandals musste Ex-VW-Chef Winterkorn am 19. Januar 2017 vor dem Untersuchungsausschuss des Bundestags aussagen.

Erhellendes, wie es zu den Abgasmanipulationen kommen konnte, brachten seine Aussagen nicht. „Das war aber auch nicht zu erwarten. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zum Abgasskandal werden aber hoffentlich mehr Licht ins Dunkel bringen“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.

Reue habe Winterkorn laut Medienberichten gezeigt, Verantwortung für die Abgasmanipulationen habe er aber nicht übernommen. „Die Liebe zum Detail“ sei sein Markenzeichen und das seines Teams gewesen, zitiert ihn das Handelsblatt. Doch wie es zu dem Einsatz der Manipulations-Software bei Dieselmotoren kommen konnte, konnte er nicht erklären. Er selbst habe keine frühzeitige Kenntnis gehabt. Viel mehr weiß der Ex-Manager nicht zu berichten oder will es nicht. Wahrscheinlich steht dafür auch zu viel auf dem Spiel – besonders für Volkswagen. Denn die Schadensersatzklagen der VW-Aktionäre können für den Konzern noch teuer werden. Im Kern geht es dabei um die Frage, wer wann wieviel von den Manipulationen gewusst hat. 

Diese Frage soll demnächst in einem Musterverfahren vor dem OLG Braunschweig geklärt werden. Bisher versteift sich die VW-Spitze darauf, keine frühzeitigen Kenntnisse gehabt zu haben. Offiziell hat Volkswagen die Manipulationen erst am 22. September 2015 zugegeben. „Es gibt aber auch immer wieder Hinweise, dass der VW-Vorstand schon früher informiert war. Zuletzt durch Zeugenaussagen in den USA. Sollte sich dies bestätigen, wäre der Konzern seinen Informationspflichten nicht nachgekommen und hätte sich damit auch schadensersatzpflichtig gemacht“, erklärt Rechtsanwalt Cäsar-Preller, der für einen VW-Aktionär Klage eingereicht hat.

Das Musterverfahren wird vermutlich in Kürze eröffnet. Geschädigte VW-Aktionäre können sich dem Verfahren noch anschließen oder selbst Klage einreichen. Zumindest sollten verjährungshemmende Maßnahmen ergriffen werden, damit die Forderungen nicht untergehen.
 

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte VW-Aktionäre.

 

Mehr Informationen:

 

 

Kanzleiprofil:

Seit nunmehr 20 Jahren betreuen wir unsere Mandanten bundesweit in fast allen Rechtsgebieten, wobei wir großen Wert auf den persönlichen Kontakt legen. Nur durch den intensiven Austausch mit dem Mandanten, kann ein ergebnisorientiertes Arbeiten stattfinden. Dies ermöglicht die Größe der Kanzlei, die einen umfassenden Service bei gleichzeitiger individueller Betreuung sicherstellt.

Und zwar nicht nur in Wiesbaden, sondern darüber hinaus auch in unseren Sprechstundenorten: Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, München, Bad Harzburg, Puerto de la Cruz (Teneriffa) und Lugano (Schweiz).

 

Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller

Villa Justitia, Uhlandstraße 4
65189 Wiesbaden

Telefon: (06 11) 4 50 23-0
Telefax: (06 11) 4 50 23-17

E-Mail: kanzlei@caesar-preller.de

www.caesar-preller.de