VW-Abgasskandal: Weg für Schadensersatzklagen im Musterverfahren frei

09.08.2016, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (329 mal gelesen)
Schadensersatzklagen der VW-Aktionäre gegen Volkswagen sollen in einem Musterverfahren gebündelt werden. Das Landgericht Braunschweig hat einen entsprechenden Vorlagebeschluss mit einer Vielzahl von Feststellungszielen am 5. August erlassen.

Das Oberlandesgericht Braunschweig muss die entscheidenden Fragen nun klären und aus der Vielzahl der Klagen einen Musterkläger bestimmen. Die Entscheidungen aus dem Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) sind dann für alle Klagen bindend. „Das heißt aber nicht, dass geschädigte Aktionäre nun das Musterverfahren abwarten und dann Klage einreichen können. Im Gegenteil. Mit Blick auf mögliche Verjährung sollten die Ansprüche jetzt geltend gemacht werden“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden. Denn wie das LG Braunschweig mitteilt, ist mit der Bekanntmachung des Musterverfahrens frühestens im 4. Quartal 2016 zu rechnen. Forderungen können aber möglicherweise schon am 18. September verjähren. „VW hat es abgelehnt auf die Einrede der Verjährung zu verzichten und spielt hier möglicherweise bewusst auf Zeit. Darum sollten verjährungshemmende Maßnahmen jetzt umgehend ergriffen werden“, so Cäsar-Preller.

Wie das LB Braunschweig mitteilt, liegen 170 Schadensersatzklagen von privaten und institutionellen Anlegern vor. Die Forderungen belaufen sich demnach auf insgesamt rund vier Milliarden Euro. Aus den verschiedenen Klagen und Musterverfahrensanträgen hat das LG Braunschweig nun den Vorlagenbeschluss mit einer Vielzahl von Feststellungszielen vorgelegt. Die zentralen Fragen muss das OLG Braunschweig klären. Im Kern geht es dabei natürlich um die Frage, ob VW seine Informationspflichten verletzt und eine Ad-hoc-Mitteilung zu den manipulierten Abgaswerten zu spät veröffentlicht und sich dadurch gegenüber den Aktionären schadensersatzpflichtig gemacht hat. „Vieles deutet darauf hin, dass die VW-Führung schon früher von den Abgasmanipulationen wusste. Damit dürfte für die geschädigten Aktionäre auch ein Schadensersatzanspruch bestehen“, sagt Cäsar-Preller, der auch schon Klage eingereicht und Antrag auf Einleitung eines Musterverfahrens gestellt hat.

Aktionäre, die durch den Kurseinbruch der VW-Aktionäre viel Geld verloren haben, können noch Klage erheben, ehe ihre Ansprüche möglicherweise verjähren und sie definitiv auf den Verlusten durch den Abgasskandal sitzen bleiben.

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