VW-Aktie verliert nach neuen Vorwürfen an Wert

04.11.2015, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (534 mal gelesen)
Das entschiedene Dementi der Volkswagen AG folgte prompt auf die neuen Vorwürfe im VW-Skandal. Die US-Umweltbehörde EPA wirft dem Konzern vor, auch bei anderen Modellen als bisher bekannt Abgaswerte manipuliert zu haben. Auch wenn der Autobauer die Vorwürfe energisch zurückweist, verlor die VW-Aktie zwischenzeitlich wieder an Wert.

Der Vorwurf der EPA: VW habe auch bei größeren Drei-Liter-Motoren eine Software installiert, mit der Abgaswerte manipuliert werden könnten. Nun drohen auch die VW-Töchter Porsche und Audi in den Fokus der US-Ermittler zu geraten. Als der Skandal um manipulierte Abgaswerte vor einigen Wochen publik wurde, räumte der Volkswagen-Konzern die Vorwürfe ein. Diesmal weist er sie jedoch in aller Entschiedenheit zurück und kündigt an, mit der EPA umfassend kooperieren zu wollen, um den Sachverhalt aufzuklären.

Die Börse reagierte jedoch beunruhigt. Die Aktie verlor an Wert. In den vergangenen Wochen hatte die Aktie ohnehin schon deutlich an Wert eingebüßt. Für Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden ist klar, dass die Aktionäre diesen Schaden nicht ausbügeln müssen. „VW hat offensichtlich gegen Informationspflichten verstoßen und sich damit schadensersatzpflichtig gemacht“, sagt der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Eine entsprechende Aktionärsklage hat er Anfang Oktober eingereicht und auch ein Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG-Verfahren) beantragt. Dabei wird eine Vielzahl von Klagen in einem Verfahren gebündelt. Die Entscheidung ist dann für alle Klagen bindend.

Für Cäsar-Preller stellt sich weniger die Frage ob die VW-Aktionäre Ansprüche auf Schadensersatz haben, sondern von welchem Zeitpunkt an, sie diese Ansprüche haben. „Spätestens nach den Aussagen des VW-Chefs in den USA deutet vieles darauf hin, dass der Konzern von den Manipulationen im Frühjahr 2014 wusste. Solche Insider-Informationen können den Kurs der Aktie maßgeblich beeinflussen und müssen daher im Wege einer Ad-hoc-Mitteilung auch umgehend veröffentlicht werden. Dieser Informationspflicht ist Volkswagen offenbar nicht nachgekommen und dürfte sich dadurch schadensersatzpflichtig gemacht haben“, so Cäsar-Preller.

VW-Aktionäre können sich der Klage der Kanzlei Cäsar-Preller anschließen.

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