VW-Aktionäre können sich Musterverfahren gegen Volkswagen anschließen

10.03.2017, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (217 mal gelesen)
Geschädigte VW-Aktionäre, die bislang noch nicht gegen den Volkswagen-Konzern geklagt haben, können sich nun dem Musterverfahren anschließen. Das OLG Braunschweig hat am 8. März 2017 den Musterkläger benannt.

„Sobald das Musterverfahren im elektronischen Bundesanzeiger bekanntgegeben ist, können sich VW-Aktionäre, die noch keine Klage eingereicht haben, dem Musterverfahren anschließen. Die Frist dazu beträgt sechs Monate“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden. Durch die Anmeldung wird die Verjährung der Ansprüche gehemmt. Nach den gesetzlichen Vorschriften muss die Anmeldung schriftlich beim OLG Braunschweig durch einen Rechtsanwalt erfolgen. „Das Musterverfahren ist für geschädigte VW-Aktionäre die kostengünstige Möglichkeit, ihre Interessen zu wahren und Schadensersatzansprüche geltend zu machen“, erklärt Rechtsanwalt Cäsar-Preller.

Wie das OLG Braunschweig mitteilte, wurde aus den Klägern von insgesamt 1470 Anlegerklagen gegen die Volkswagen AG die Deka Investment GmbH und damit ein institutioneller Anleger als Musterkläger ausgewählt. Die Schadenssumme der 1470 Klagen beziffert das OLG Braunschweig auf ca. 1,9 Milliarden Euro. Hinzu kommen noch etwa 70 weitere Klagen, die beim Landgericht Braunschweig anhängig sind, sodass sich das Gesamtvolumen der Schadensersatzklagen auf rund 8,8 Milliarden Euro beläuft. „Gut möglich, dass diese Summe noch steigt, wenn die geschädigten VW-Aktionäre von ihrer Möglichkeit Gebrauch machen, sich noch beim OLG anzumelden“, so Rechtsanwalt Cäsar-Preller.

Im Herbst 2015 wurde zunächst in den USA bekannt, dass Volkswagen die Abgaswerte bei Dieselmotoren manipuliert hat. Weltweit sind ca. 11 Millionen Fahrzeuge davon betroffen. Die VW-Aktie erlebte daraufhin einen Kursrutsch und die Verluste der Aktionäre konnten bislang nicht wieder aufgefangen werden. In dem Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz, kurz KapMuG-Verfahren, wird geklärt, ob die Aktionäre Anspruch auf Schadensersatz haben. Dies ist der Fall, wenn sich herausstellt, dass die Volkswagen AG gegen ihre Informationspflichten verstoßen und die Öffentlichkeit zu spät über die Manipulationen in Kenntnis gesetzt hat. Nach dem Wertpapierhandelsgesetz müssen Insider-Informationen, die den Kurs der Aktie maßgeblich beeinflussen können, unverzüglich im Wege einer Ad-hoc-Mitteilung veröffentlicht werden. 

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte VW-Aktionäre.

 

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