VW-Skandal betrifft Aktienrecht und Kaufrecht

08.10.2015, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (417 mal gelesen)
"Die Themen sind grundverschieden und gehören dennoch zusammen." Für Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden, ist es eine Selbstverständlichkeit, sich rund um den VW-Abgasskandal mit allen Facetten der Problematik zu befassen und die Kernfragen wie z.B. die Verantwortlichkeit übergreifend zu klären.

Dabei gibt es die aktuelle Konstellation, dass vom gleichen Schadensauslöser zwei völlig unterschiedliche Rechtsgebiete betroffen sind: Aktienrecht und Kaufrecht. Und damit gibt es auch zwei Gruppen von Betroffenen: Aktieneigentümer und Fahrzeugbesitzer.

Gemeinsam haben die beiden Betroffenen-Gruppen nur den Auslöser ihrer erlittenen Schäden, nämlich die erwiesenen Abgasmanipulationen von VW! Dass der EA 189-Motor auch in Europa manipulierte Abgastests produzierte wurde heute - 8. Oktober - von offizieller Seite durch den Vorstandsvorsitzenden Müller bestätigt. Cäsar-Preller: "Damit ist klar, dass es bei der Schadensregulierung nicht allein um eine reibungslose Rückrufaktion mit Software-Update gehen kann." Die nach unten korrigierten Abgaswerte waren Kaufargumente. Viele Kaufentscheidungen - über 8 Millionen in Europa - wären in Kenntnis der wahren Werte nicht "pro VW" ausgefallen.

Damit stellt sich für Aktionäre und Fahrzeugbesitzer einmal mehr die Frage nach der Verantwortlichkeit, die in den kommenden Wochen wohl zur Klärung ansteht. Die Wiesbadener Kanzlei Cäsar-Preller hat sich auf jeden Fall auf lange Verfahren für Aktien-Eigentümer und Fahrzeugbesitzer eingestellt. Der Fachanwalt rät insbesondere vielfahrenden Unternehmern und größeren Firmen mit kompletten Diesel-Flotten, ihre Rechte zu wahren. Hier ergeben sich Schadenssummen die auf jeden Fall den Eintritt in ein gerichtliches Verfahren nach Ausschöpfung der außergerichtlichen Möglichkeiten empfehlen.
 

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