VW Abgas-Skandal: Volkswagen droht Ärger von allen Seiten – Schadenser

05.10.2015, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (470 mal gelesen)
Der VW Abgasskandal zieht seine Kreise über die USA nach Deutschland und weiter nach Spanien, Frankreich und die Schweiz. Überall droht Volkswagen Ungemach. Was das für die VW-Aktie und die Aktionäre bedeuten kann, ist noch gar nicht abzusehen.

Aus den USA sind Strafzahlungen und Schadensersatzklagen wegen der manipulierten Abgaswerte der VW-Dieselfahrzeuge zu erwarten. Die spanische Regierung verlangt Subventionen für den Seat zurück, die französische Staatsanwaltschaft ermittelt im Abgasskandal wegen Verdachts auf schweren Betrugs und in der Schweiz soll ab dem 5. Oktober ein Verkaufsverbot für VW-Dieselfahrzeuge gelten. „Welche wirtschaftlichen Ausmaße dieser Skandal noch erreichen wird und ob er den Volkswagen Konzern in seinen Grundfesten erschüttern wird, ist noch gar nicht abzusehen. Auch nicht, wie die gebeutelte VW-Aktie darauf reagieren wird“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden. Zwischenzeitlich rutschte der Kurs der VW-Aktie am Freitag auf unter 93 Euro.

Rechtsanwalt Cäsar-Preller schließt einen weiteren Kursverfall angesichts der aktuellen Entwicklungen nicht aus. „Wenn es in dem Tempo weitergeht, verlieren die Aktionäre immer mehr Geld. Daher sollten sie ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen lassen.“ VW hat offensichtlich gegen seine Informationspflichten verstoßen und relevante Informationen nicht umgehend veröffentlicht. Das dürfte u.a. ein Verstoß gegen § 15 WpHG sein, wonach der Emittent zur unmittelbaren Veröffentlichung von Insiderinformationen, die ihn unmittelbar betreffen, verpflichtet ist.

Fraglich ist, seit wann VW von den Abgasmanipulationen tatsächlich wusste. Inzwischen gibt es Spekulationen, dass das schon seit 2007 oder seit 2011 der Fall war. Cäsar-Preller: „Seit VW von den Manipulationen wusste, hätten diese Informationen veröffentlicht werden müssen. Daher können wahrscheinlich Schadensersatzansprüche ab dem Zeitpunkt der Kenntnis von VW bis zum 18. September 2015 geltend gemacht werden.“

Schadensersatzansprüche können auch in Form von Sammelklagen im Wege eines Musterverfahrens geltend gemacht werden. Die Kanzlei Cäsar-Preller bereitet derzeit Sammelklagen vor.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

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