VW Abgasskandal - Diesel-Fahrzeugen droht Verlust der HU-Plakette

27.10.2017, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (134 mal gelesen)
Millionen Diesel-Fahrzeuge sind vom VW-Abgasskandal betroffen. Um die Abgasmanipulation zu beseitigen, werden die Diesel in die Werkstätten zurückgerufen, um ein Software-Update aufspielen zu lassen.

Das Dilemma vieler Autofahrer wird jetzt erst richtig deutlich: Denn sie befürchten, dass durch das Update andere Mängel oder Schäden auftreten können. Auf der anderen Seite droht ihnen aber der Verlust der „TÜV-Plakette“, wenn sie an dem Rückruf nicht teilnehmen. Und das könnte viele VW-, Audi- oder Seat-Fahrer treffen. Denn die Rückruf-Aktionen sollen langsam abgeschlossen sein. Besonders den Fahrzeugen, die zu Beginn umgerüstet werden sollten, könnte nun Ärger bei der Hauptuntersuchung drohen, wenn sie nicht umgerüstet wurden.

Wie das Magazin „Focus“ online unter Berufung auf die Prüforganisation KÜS berichtet, könne nun bei vielen vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeugen festgestellt werden, ob das Update installiert wurde. Ist das nicht der Fall, kann die Erteilung der Plakette verweigert werden, da das Fahrzeug dann einen erheblichen Mangel aufweist.

„Wenn ohne die Umrüstung das Fahrzeug einen erheblichen Mangel aufweist, hätte meines Erachtens erst gar nicht die Betriebserlaubnis erteilt werden dürfen. Der Fehler liegt beim Volkswagen-Konzern und nicht bei den Fahrzeug-Haltern, die nun den Schaden haben“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.

Nach Ansicht des erfahrenen Juristen, der schon viele Mandanten im Abgasskandal vertritt, müssen die Verbraucher aber nicht auf dem Schaden sitzenbleiben. „Gegen Händler oder Hersteller können Schadensersatzansprüche geltend gemacht und der Kaufvertrag rückabgewickelt werden“, so Cäsar-Preller. Denn der Verbraucher habe einen Anspruch auf ein Fahrzeug ohne Mängel. Weist der Wagen einen Mangel auf, kann der Kunde den Verkäufer innerhalb der Gewährleistungsfrist auf Beseitigung des Mangels in Anspruch nehmen. Lässt sich der Mangel nicht beheben oder treten dadurch andere Mängel auf, kann der Kunde sein Recht auf Rückabwicklung des Kaufvertrags durchsetzen. „Ansprüche können sich auch gegen VW selbst wegen sittenwidriger Täuschung ergeben. Immer mehr Gerichte stellen sich im Abgasskandal inzwischen auf die Seite der Verbraucher“, so Rechtsanwalt Cäsar-Preller.

Eine weitere Möglichkeit sich von seinem gebrauchten Fahrzeug zu trennen, kann auch der Widerruf des Autokredits sein. Der ist möglich, wenn die Bank fehlerhafte Informationen verwendet hat. Wurde beim Autokauf der Autokredit gleich mitvermittelt, liegt ein sog. verbundenes Geschäft vor. Dann wird bei einem erfolgreichen Widerruf nicht nur der Kreditvertrag, sondern auch der Kaufvertrag rückabgewickelt.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter.

 

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