VW Abgasskandal - OLG Köln bestätigt Anspruch auf Schadensersatz
16.07.2019, Autor: Herr Sebastian Rosenbusch-Bansi / Lesedauer ca. 2 Min. (340 mal gelesen)
Das OLG Köln räumt VW bei Berufungsklagen im Dieselskandal keine großen Chancen ein.
Gleich in zwei Fällen machte das OLG Köln per Hinweisbeschluss deutlich, dass es die Schadendersatzansprüche der Käufer im Abgasskandal für gerechtfertigt hält (Az.: 27 U 14/19 und 27 U 7/19).
In den Verfahren geht es einmal um einen Audi Q5 und einmal um einen Audi A4. In beiden Fahrzeugen ist der Dieselmotor des Typs EA 189 verbaut, bei dem die Abgaswerte manipuliert wurden. Die Käufer hatten in beiden Fällen auf Schadensersatz geklagt und die Verfahren gewonnen.
VW hat gegen die Urteile zwar Berufung eingelegt, hat aber wohl kaum Chancen zu gewinnen. Das OLG Köln gab zu erkennen, dass es die erstinstanzlichen Urteile wohl bestätigen wird. VW habe Fahrzeuge mit manipulierten Abgaswerten in den Verkehr gebracht und aus Gründen der Gewinnmaximierung Behörden und Kunden getäuscht. Der Schaden, den die Kunden erlitten haben, lasse sich auch nicht durch ein Software-Update beseitigten, sondern sei schon durch den Abschluss des Kaufvertrags entstanden. Es sei davon auszugehen, dass die Kunden ein Fahrzeug mit manipulierten Abgaswerten nicht erworben hätten. Die Kunden seien vorsätzlich sittenwidrig getäuscht worden und haben daher einen Anspruch auf Schadensersatz.
Schadensersatzansprüche gegen Audi, Porsche und VW
„Das OLG Köln stärkt zum wiederholten Mal die Verbraucherrechte im Abgasskandal. Auch das OLG Karlsruhe und OLG Oldenburg halten die Schadensersatzansprüche der Käufer im Dieselskandal für gerechtfertigt. Nachdem zahlreiche Landgerichte inzwischen zu Gunsten der Verbraucher entschieden haben, wird immer deutlicher, dass auch Oberlandesgerichte VW in der Schadensersatzpflicht sehen“, sagt Rechtsanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi von der Kanzlei Cäsar-Preller.
Schadensersatzansprüche können in der Regel noch bis Ende 2019 geltend gemacht werden. Wer sich bereits der Musterklage gegen VW angeschlossen hat, kann sich bis Ende September wieder abmelden und seine Ansprüche in einer Einzelklage durchsetzen, was wesentlich schneller geht und in vielen Fällen wahrscheinlich auch erfolgversprechender ist.
Darüber hinaus können Schadensersatzansprüche auch bei größeren Audi-Modellen mit dem 3-Liter-Dieselmotor, beim Porsche Cayenne und Macan oder VW Touareg geltend gemacht werden. Auch hier liegen bereits Urteile vor, dass die Käufer vorsätzlich sittenwidrig geschädigt wurden.
Die Kanzlei Cäsar-Preller prüft kostenlos und unverbindlich, ob ein Schadensersatzanspruch entstanden ist.
Mehr Informationen: http://www.caesar-preller.de/abgasskandal-2/
Kanzleiprofil:
Seit mehr als 20 Jahren betreuen wir unsere Mandanten bundesweit in fast allen Rechtsgebieten, wobei wir großen Wert auf den persönlichen Kontakt legen. Nur durch den intensiven Austausch mit dem Mandanten, kann ein ergebnisorientiertes Arbeiten stattfinden. Dies ermöglicht die Größe der Kanzlei, die einen umfassenden Service bei gleichzeitiger individueller Betreuung sicherstellt.
Und zwar nicht nur in Wiesbaden, sondern darüber hinaus auch in unseren Sprechstundenorten: Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, München, Bad Harzburg, Puerto de la Cruz (Teneriffa) und Lugano (Schweiz).
Rechtsanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi
Kanzlei Cäsar-Preller
Villa Justitia, Uhlandstraße 4
65189 Wiesbaden
Telefon: (06 11) 4 50 23-0
Telefax: (06 11) 4 50 23-17
E-Mail: kanzlei@caesar-preller.de
www.caesar-preller.de
Gleich in zwei Fällen machte das OLG Köln per Hinweisbeschluss deutlich, dass es die Schadendersatzansprüche der Käufer im Abgasskandal für gerechtfertigt hält (Az.: 27 U 14/19 und 27 U 7/19).
In den Verfahren geht es einmal um einen Audi Q5 und einmal um einen Audi A4. In beiden Fahrzeugen ist der Dieselmotor des Typs EA 189 verbaut, bei dem die Abgaswerte manipuliert wurden. Die Käufer hatten in beiden Fällen auf Schadensersatz geklagt und die Verfahren gewonnen.
VW hat gegen die Urteile zwar Berufung eingelegt, hat aber wohl kaum Chancen zu gewinnen. Das OLG Köln gab zu erkennen, dass es die erstinstanzlichen Urteile wohl bestätigen wird. VW habe Fahrzeuge mit manipulierten Abgaswerten in den Verkehr gebracht und aus Gründen der Gewinnmaximierung Behörden und Kunden getäuscht. Der Schaden, den die Kunden erlitten haben, lasse sich auch nicht durch ein Software-Update beseitigten, sondern sei schon durch den Abschluss des Kaufvertrags entstanden. Es sei davon auszugehen, dass die Kunden ein Fahrzeug mit manipulierten Abgaswerten nicht erworben hätten. Die Kunden seien vorsätzlich sittenwidrig getäuscht worden und haben daher einen Anspruch auf Schadensersatz.
Schadensersatzansprüche gegen Audi, Porsche und VW
„Das OLG Köln stärkt zum wiederholten Mal die Verbraucherrechte im Abgasskandal. Auch das OLG Karlsruhe und OLG Oldenburg halten die Schadensersatzansprüche der Käufer im Dieselskandal für gerechtfertigt. Nachdem zahlreiche Landgerichte inzwischen zu Gunsten der Verbraucher entschieden haben, wird immer deutlicher, dass auch Oberlandesgerichte VW in der Schadensersatzpflicht sehen“, sagt Rechtsanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi von der Kanzlei Cäsar-Preller.
Schadensersatzansprüche können in der Regel noch bis Ende 2019 geltend gemacht werden. Wer sich bereits der Musterklage gegen VW angeschlossen hat, kann sich bis Ende September wieder abmelden und seine Ansprüche in einer Einzelklage durchsetzen, was wesentlich schneller geht und in vielen Fällen wahrscheinlich auch erfolgversprechender ist.
Darüber hinaus können Schadensersatzansprüche auch bei größeren Audi-Modellen mit dem 3-Liter-Dieselmotor, beim Porsche Cayenne und Macan oder VW Touareg geltend gemacht werden. Auch hier liegen bereits Urteile vor, dass die Käufer vorsätzlich sittenwidrig geschädigt wurden.
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Sebastian Rosenbusch-Bansi
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