VW Abgasskandal – Ansprüche vor Eintritt der Verjährung geltend machen

28.08.2018, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (91 mal gelesen)
Inzwischen ist es fast drei Jahre her, dass der VW-Abgasskandal in den USA ans Licht kam. Betroffene Verbraucher, die einen VW, Audi, Skoda oder Seat mit dem „Schummel-Motor“ EA 189 erworben haben, können Schadensersatzansprüche geltend machen.

Allerdings müssen sie handeln, denn zum 31.12.2018 verjähren ihre Ansprüche.

Vom VW-Abgasskandal waren allein in Deutschland rund 2,6 Millionen Fahrzeuge der Marken VW, Audi, Skoda und Seat betroffen, in denen der Dieselmotor EA 189 eingebaut war. Die Fahrzeuge wurden zurückgerufen, um ein Software-Update zu installieren, damit die Emissionsgrenzwerte auch im Straßenverkehr eingehalten werden. Gleichzeitig führte der Abgasskandal zu einem enormen Wertverlust bei gebrauchten Diesel-Fahrzeugen. „Software-Update hin oder her – die Käufer dieser Fahrzeuge sind die Geschädigten im Abgasskandal“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden.

Allerdings haben die betroffenen Verbraucher auch gute Möglichkeiten, Ansprüche auf Schadensersatz oder Rückabwicklung des Kaufvertrags durchzusetzen. Viele Gerichte sehen inzwischen in den Abgasmanipulationen einen Sachmangel, der auch durch die Installation eines Software-Updates nicht so einfach zu beheben ist oder auch eine sittenwidrige Täuschung der Käufer, die bei Kenntnis der Abgasmanipulationen die Fahrzeuge nicht erworben hätten.

Trotz Wertverlust, drohenden Fahrverboten und der verbraucherfreundlichen Rechtsprechung haben viele Käufer bisher davon abgesehen, ihre Rechte durchzusetzen. „Dabei ist die Rückabwicklung des Kaufvertrags durchaus lukrativ. Der Verbraucher gibt das Fahrzeug zurück und erhält den gezahlten Kaufpreis zurück. Auch wenn er für die gefahrenen Kilometer eine Nutzungsentschädigung zahlen muss, lohnt sich die Rückabwicklung in vielen Fällen. Dies gilt umso mehr, da die Preise für gebrauchte Diesel im Keller sind und angesichts von drohenden Fahrverboten für Diesel wohl auch nicht wieder steigen werden“, so Rechtsanwalt Cäsar-Preller, der bereits zahlreiche Mandanten im Abgasskandal vertritt. 

Viel Zeit bleibt den betroffenen Verbrauchern allerdings nicht mehr, um ihre Ansprüche geltend zu machen, da ihre Forderungen am 31. Dezember 2018 verjähren.

Die Kanzlei Cäsar-Preller prüft kostenlos und unverbindlich, ob ein Schadensersatzanspruch entstanden ist.

 

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