VW Abgasskandal: Hinweise auf Manipulationen schon länger bekannt

22.02.2016, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (402 mal gelesen)
Spekulationen, dass die VW-Spitze schon länger von den Abgasmanipulationen in den USA wusste, haben neue Nahrung bekommen. So berichtete die „Bild am Sonntag“, dass der ehemalige VW-Chef Winterkorn schon im Mai 2014 von einem Mitarbeiter schriftlich über die Untersuchungen der US-Umweltbehörde informiert worden war.

Die Information soll nicht nur an den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden, sondern auch an weitere Vorstandsmitglieder gegangen sein, schreibt das Handelsblatt am 19. Februar. Schon Ende 2014 wurde eine Rückrufaktion von ca. einer halben Million Dieselfahrzeugen wegen überhöhter Abgaswerte in den USA nötig. Auch dadurch wurde der Vorstand offenbar nicht hellhörig. „Es verdichten sich die Hinweise, dass der Vorstand nicht erst im September 2015 von dem Abgasskandal wusste“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden. Der endgültige Beweis dafür steht noch aus. Im April sollen die internen Untersuchungsergebnisse vorliegen, wer wann im VW-Skandal von der Manipulationssoftware wusste.

Unterdessen steht Volkswagen auch in Südkorea unter Druck. Nach Medienberichten ist es in der Konzernzentrale in Seoul zu einer Razzia gekommen, bei der die Staatsanwaltschaft Dokumente und Computer-Festplatten beschlagnahmt haben soll. Offenbar geht es in diesem Zusammenhang um Rückrufaktionen, die das südkoreanische Umweltministerium nach Abgastests bei VW-Fahrzeugen angeordnet und eine Geldstrafe verhängt hatte.

„VW kommt nicht zur Ruhe. Wie teuer der Abgasskandal für Volkswagen im Endeffekt wird und wie nachhaltig der Imageschaden ist, lässt sich noch gar nicht beziffern. Aktionäre haben in jedem Fall schon viel Geld verloren. Auf diesem Schaden müssen sie jedoch nicht sitzen bleiben“, so Cäsar-Preller. Der Fachanwalt ist überzeugt, dass VW gegen seine Informationspflichten und damit gegen das Wertpapierhandelsgesetz verstoßen hat. Denn Insider-Informationen, die den Kurs der Aktie unmittelbar beeinflussen können, hätten unmittelbar im Zuge einer Ad-hoc-Mitteilung veröffentlicht werden müssen. Cäsar-Preller: „Das ist nicht geschehen und daher dürfte Volkswagen sich gegenüber seinen Aktionären schadensersatzpflichtig gemacht haben. Die Frage ist jetzt, wann war der Vorstand informiert und hätte diese Informationen veröffentlichen müssen.“

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bereits geschädigte VW-Aktionäre und hat Schadensersatzklage eingereicht. Außerdem hat Rechtsanwalt Cäsar-Preller die Einleitung eines Musterverfahrens nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG-Verfahren) beantragt. Dabei werden die Klagen der Aktionäre in einem einzigen Verfahren gebündelt und verbindlich geregelt. Für die Kläger spart dieses Verfahren Zeit und Geld. Aktionäre können sich der Klage noch anschließen.

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