VW Abgasskandal: Problematik schon seit Mai 2014 bekannt

03.03.2016, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (420 mal gelesen)
VW räumt erstmals ein, dass es schon im Mai 2014 Hinweise auf Probleme bei Diesel-Fahrzeugen in den USA gab. „Damit dürften die Chancen auf Schadensersatz für die VW-Aktionäre gestiegen sein“, sagt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.

Im Mai 2014 sei sich der Konzern aber wohl nicht des ganzen Ausmaßes des Themas bewusst gewesen sein. Die Probleme seien nur als „ein Produktthema unter vielen“ eingeschätzt wurden, zitiert der NDR aus der vierseitigen Erklärung von Volkswagen. Selbst wenn diese ersten Informationen in der Konzernspitze noch nicht ernst genommen wurden, gab es in der Folgezeit noch weitere Hinweise auf die Abgas-Probleme in den USA. So soll der ehemalige VW-Chef Winterkorn im Juli 2015 Gespräche mit Mitarbeitern über die Problematik geführt haben und spätestens Anfang September konkret von der Manipulationssoftware bei Diesel-Fahrzeugen in den USA gewusst haben.

„Die Ad-hoc-Mitteilung von VW erfolgte aber erst am 22. September 2015 und damit wohl definitiv zu spät“, so Cäsar-Preller. Auch wenn der VW-Konzern dies naturgemäß anders sieht, geht der Fachanwalt davon aus, dass Volkswagen seine Informationspflichten verletzt und damit gegen das Wertpapierhandelsgesetz verstoßen hat: „Daraus ergeben sich Schadensersatzansprüche für die Anleger, die durch den Kurseinbruch der VW-Aktie in Folge des Abgasskandals viel Geld verloren haben.“

Die Kanzlei Cäsar-Preller klagt bereits für geschädigte VW-Aktionäre auf Schadensersatz und hat auch einen Antrag auf Einleitung eines Musterverfahrens nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG-Verfahren) gestellt. Dabei werden die Klagen der Aktionäre in einem einzigen Verfahren gebündelt und verbindlich geregelt. Aktionäre können sich der Klage noch anschließen.

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