VW Abgasskandal: Schadensersatz auch nach Aufspielen des Updates

28.11.2017, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (127 mal gelesen)
Schadensersatzklagen gegen VW sind auch dann möglich, wenn der Fahrzeughalter bereits das Update aufspielen ließ. Das hat das Landgericht Frankfurt a.M. mit Urteil vom 2. November 2017 festgestellt (Az.: 2-03 O 104/17).

Das Urteil hat für Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden einen durchaus wegweisenden Charakter: „Im Grunde genommen hat das Gericht festgestellt, dass ein Betrug nicht einfach durch das Aufspielen eines Updates aus der Welt zu schaffen ist.“ Daher können etliche VW-Kunden, die vom Abgasskandal betroffen sind, sich Hoffnungen auf Schadensersatz machen – auch wenn das Software-Update bereits aufgespielt wurde.

Genau das war bei einem VW Amarok der Fall. Der Käufer hatte den Wagen Anfang 2013 gebraucht erworben. In dem Modell ist der Dieselmotor EA 189 verbaut, bei dem die Emissionswerte manipuliert wurden. Der angeordneten Rückrufaktion, um ein Software-Update aufspielen zu lassen, kam der Käufer im Februar 2016 nach. Einige Monate später klagte er auf Schadensersatz.

Das LG Frankfurt bestätigte den Schadensersatzanspruch. Denn die Volkswagen AG habe den Kläger über den Stickoxid-Ausstoß und auch über die Zulassungsfähigkeit des Fahrzeugs getäuscht. Denn es sei davon auszugehen, dass die zuständigen Behörden bei Kenntnis der Manipulationssoftware bzw. ohne diese Manipulationen das Fahrzeug gar nicht zugelassen oder zumindest nicht in die Schadstoffklasse EU 5 eingeteilt hätten. Schließlich habe Volkswagen die Kunden ja auch selbst angeschrieben, dass ohne das Aufspielen des Updates dem Fahrzeug die Zulassung entzogen werden könnte.

Schließlich stellte das Gericht fest, dass diese Täuschung kausal für den Entschluss des Käufers gewesen sei, den Wagen zu erwerben. VW habe damit manipulierend auf die Kaufentscheidung Einfluss genommen, da dieser davon ausgehen durfte, dass das Fahrzeug die Genehmigungsverfahren ordnungsgemäß durchlaufen habe. Es sei naheliegend, dass der Verbraucher bei Kenntnis der Abgasmanipulationen das Fahrzeug nicht gekauft hätte. Volkswagen habe es zumindest billigend in Kauf genommen, die Kunden beim Kauf von Fahrzeugen mit der Manipulationssoftware zu schädigen.

„Selbst wenn das Software-Update bereits aufgespielt wurde, können also immer noch Schadensersatzansprüche gegen VW geltend gemacht werden. Immer mehr Gerichte stellen sich inzwischen auf die Seiten der Verbraucher. Es wird immer deutlicher, dass sich die Verbraucher den Betrug durch den Einsatz der Manipulationssoftware nicht gefallen lassen müssen“, so Rechtsanwalt Cäsar-Preller.
 

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