VW Abgasskandal – Schadensersatzansprüche auch noch 2019 geltend machen

03.01.2019, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (78 mal gelesen)
Schadensersatzansprüche im VW-Abgasskandal können auch 2019 noch geltend gemacht werden.

„Das Thema ist auch im neuen Jahr noch aktuell. Viele Schadensersatzansprüche der geschädigten Verbraucher sind nicht am 31.12.2018 verjährt“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden.

Vielfach wurde in den vergangenen Wochen darauf hingewiesen, dass am 31. Dezember 2018 Schadensersatzansprüche im VW-Abgasskandal verjähren. Das ist aber nur bedingt richtig. Zwar verjähren die Ansprüche gegen den Hersteller nach drei Jahren, entscheidend ist aber die Kenntnis des Geschädigten. Erst wenn er diese erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen, beginnt die dreijährige Verjährungsfrist.  „Diese Kenntnis wurde aber nicht zwangsläufig durch das Bekanntwerden des Abgasskandals im Herbst 2015 erlangt. Zu diesem Zeitpunkt war oft noch gar nicht klar, ob das eigene Fahrzeug von den Abgasmanipulationen betroffen ist. Vielfach kann daher die Kenntnis erst ab 2016 vorausgesetzt werden als die Fahrzeughalter angeschrieben und über den verpflichtenden Rückruf informiert wurden. Das bedeutet wiederum, dass in diesen Fällen die Schadensersatzansprüche auch erst Ende 2019 verjähren und damit immer noch geltend gemacht werden können“, erklärt Rechtsanwalt Cäsar-Preller.

Die Chancen, Schadensersatzansprüche im Abgasskandal durchsetzen zu können, sind durchaus vielversprechend.  Zahlreiche Gerichte sehen in den Abgasmanipulationen eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung der Käufer und VW damit in der Pflicht, Schadensersatz zu leisten.

Zudem stellt sich die Verjährungsfrage nur bei Fahrzeugen mit dem Dieselmotor EA 189. Bei Modellen mit größeren Dieselmotoren wurden Manipulationen bei der Abgasreinigung erst später bekannt, so dass hier immer noch Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können. In diesem Zusammenhang ist beispielsweise ein Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 25.10.2018 interessant (Az.: 6 O 175/17). Das Gericht sprach dem Käufer eines Porsche Cayenne Diesel Schadensersatz zu, weil in dem Modell eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wurde. „Der Dieselmotor in dem Cayenne wurde nicht von Porsche, sondern von Audi hergestellt. Insofern ist dieses Urteil auch für viele Audi- oder VW-Fahrer interessant, in deren Pkw der größere 3-Liter-Dieselmotor verbaut ist“, so Rechtsanwalt Cäsar-Preller.

Die Kanzlei Cäsar-Preller prüft kostenlos und unverbindlich, ob ein Schadensersatzanspruch entstanden ist.

 

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