VW Aktie im Sinkflug – Volkswagen gibt Gewinnwarnung heraus

22.09.2015, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (459 mal gelesen)
In Folge des Abgasskandals bricht die VW-Aktie ein. VW gab am 22. September eine Gewinnwarnung heraus. Die Aktie stürzte zwischenzeitlich um bis zu 24,2 Prozent auf 101,35 Euro ab. Bereits am Vortag war der Aktienkurs um 18,6 Prozent gefallen.

Am Sonntag wurde bekannt, dass VW die Abgaswerte bei seinen Dieselfahrzeugen in den USA manipuliert hat und mit Strafzahlungen in Höhe von bis zu 18 Milliarden Dollar rechnen muss. Der Konzern gab die Manipulation inzwischen zu und räumte auch ein, dass nicht nur rund eine halbe Million Dieselfahrzeuge in den USA mit der Manipulationssoftware ausgerüstet seien, sondern weltweit etwa 11 Millionen Fahrzeuge. Wenig später gab VW dann auch noch die Gewinnwarnung heraus. In Folge des Skandals werden im 3. Quartal rund 6,5 Milliarden Euro zurückgestellt, teilte Volkswagen mit. Nach dieser Gewinnwarnung rauschte die Aktie am Dienstag weiter in den Keller.

„Das muss aber noch nicht das Ende der schlechten Nachrichten für die Aktionäre sein“, befürchtet Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden. Rückrufaktionen oder Schadensersatzklagen in den USA könnten noch auf den Wolfsburger Autobauer zukommen. Deutschland, Frankreich, die Schweiz oder Südkorea haben bereits verschärfte Nachkontrollen bei den VW-Dieselfahrzeugen angekündigt. Der Imageschaden dürfte enorm sein und den VW-Konzern gerade auch auf dem umkämpften Automarkt in den USA treffen. „Das alles kann zu einer weiteren Talfahrt der Aktie führen. Im März notierte das Papier noch bei 262,45 Euro. Bevor der Betrug aufgeflogen ist immerhin noch bei rund 160 Euro. Der Schaden für die Aktionäre ist enorm“, sagt Cäsar-Preller.

Für VW könnte der Schaden noch weiter wachsen. Denn nach Ansicht Cäsar-Prellers können die Aktionäre Schadensersatzansprüche geltend machen. Volkswagen habe wichtige Insiderinformationen nicht veröffentlicht und damit gegen das Wertpapierhandelsgesetz verstoßen. „Damit dürfte VW sich schadensersatzpflichtig gemacht haben“, sagt Cäsar-Preller.

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