VW droht in den USA zweistellige Milliardenstrafe

11.01.2016, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (378 mal gelesen)
Nachdem es in den vergangenen Wochen ruhig geworden war, hat der Abgasskandal VW im neuen Jahr wieder mit voller Wucht eingeholt. Volkswagen droht in den USA eine Strafe im zweistelligen Milliardenbereich.

Das US-Justizministerium hat im neuen Jahr Anklage gegen VW erhoben. Demnach wird dem Volkswagen-Konzern vorgeworfen, die bereits seit 2014 laufenden Untersuchungen behindert und blockiert zu haben sowie mit irreführenden Informationen versucht zu haben, die Abgasmanipulationen bei Diesel-Fahrzeugen zu verschleiern, berichtet das Handelsblatt am 6. Januar. Die Folge könne eine Strafe im zweistelligen Milliarden-Bereich sein. Selbst wenn es nicht ganz so dick kommt, sieht sich der Konzern noch zahlreichen Schadensersatzklagen von Autokäufern und Aktionären ausgesetzt. „Billig wird es sicher nicht“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden. Zumal es nicht gut angekommen sein soll, dass die Manipulationen bei den größeren Drei-Liter-Motoren zunächst von Volkswagen vehement abgestritten wurden. „Das könnte auch zu einem Vertrauens- und Imageverlust geführt haben. VW wird es auf dem US-Automarkt vermutlich schwer haben“, befürchtet Cäsar-Preller.

Nachdem die Anklageerhebung in den USA bekannt wurde, stürzte die VW-Aktie zunächst wieder ab, nachdem sie sich in den vergangenen Wochen wieder etwas erholt hatte. Allerdings: Von dem Kurs vor Bekanntwerden des Abgasskandals war sie weiter deutlich entfernt. „Es ist natürlich Spekulation: Aber angesichts der aktuellen Entwicklungen ist auch nicht zu erwarten, dass die Aktie so schnell wieder diesen Kurs erreichen wird. Für die VW-Aktionäre schlagen massive Verluste zu Buche“, so Cäsar-Preller.

Auf diesem Schaden müssen die Aktionäre allerdings nicht zwangsläufig sitzen bleiben. Denn VW hat vermutlich gegen seine Informationspflichten verstoßen und sich damit schadensersatzpflichtig gemacht. Die Kenntnis von den Manipulationen bei den Abgaswerten hätte der Konzern im Wege einer Ad-hoc-Meldung unverzüglich veröffentlichen müssen. Strittig ist der Zeitpunkt, seit wann die Unternehmensspitze von den Manipulationen wusste. Cäsar-Preller: „In der Anklageschrift ist davon die Rede, dass die Untersuchungen der US-Umweltbehörde behindert worden sein sollen. Das legt den Verdacht nah, dass die Manipulationen auch schon länger bekannt waren.“

Die Kanzlei Cäsar-Preller klagt bereits für geschädigte VW-Aktionäre auf Schadensersatz und hat auch einen Antrag auf Einleitung eines Musterverfahrens nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG-Verfahren) gestellt. Dabei werden die Klagen der Aktionäre in einem einzigen Verfahren gebündelt und verbindlich geregelt. Aktionäre können sich der Klage noch anschließen.

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