VW scheitert mit Verfassungsbeschwerde – Staatsanwaltschaft darf interne Unterlagen zum Abgasskandal auswerten

09.07.2018, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (92 mal gelesen)
Bundesverfassungsgericht: Staatsanwaltschaft darf interne VW-Akten zur Aufarbeitung des Abgasskandals auswerten.

Zur internen Aufarbeitung des Abgasskandals hatte VW eine internationale Kanzlei eingeschaltet. Im Rahmen der staatsanwaltlichen Ermittlungen zum Dieselskandal wurden im März 2017 auch die Räumlichkeiten dieser Kanzlei in München durchsucht und umfangreiche Unterlagen sichergestellt. Diese Akten dürfen nun nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von der Staatsanwaltschaft ausgewertet werden. 

Volkswagen und die Kanzlei hatten gegen die Sicherstellung der Unterlagen Verfassungsbeschwerde eingelegt. Daraufhin hatte das Bundesverfassungsgericht die Auswertung der Unterlagen im Juli 2017 gestoppt. Nun hat es die Verfassungsbeschwerden zurückgewiesen und nach einem Jahr darf die Staatsanwaltschaft die umfangreichen Unterlagen auswerten. Das Bundesverfassungsgericht stellte fest, dass die Sicherstellung der Unterlagen verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden sei. Die Volkswagen AG werde dadurch weder in ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung noch in ihrem Recht auf ein faires Verfahren verletzt, so das Verfassungsgericht. Zudem bestehe im Hinblick auf die Durchsuchung kein Rechtsschutzbedürfnis.

„Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts dürfte die Aufklärung im Abgasskandal voranschreiten. Die internen Unterlagen dürften einiges Licht ins Dunkel bringen“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden. Nachdem die Kanzlei im Rahmen der internen Untersuchungen zahlreiche Mitarbeiter befragt und Dokumente gesichtet hat, dürften auch Erkenntnisse dazu vorliegen, wie es zu den Abgasmanipulationen gekommen ist und wer im VW-Konzern zu welchem Zeitpunkt über die Manipulationen im Bilde war.

„Diese Erkenntnisse können auch positive Auswirkungen auf die zahlreichen Zivilklagen gegen VW im Zusammenhang mit dem Abgasskandal haben. Für Volkswagen oder die Konzerntöchter dürfte es deutlich schwieriger werden, die Verantwortung für die Manipulationen von sich zu weisen“, so Rechtsanwalt Cäsar-Preller, der bereits zahlreiche geschädigte Autokäufer in Sachen Abgasmanipulationen vertritt.

Ohnehin entscheiden immer mehr Gerichte verbraucherfreundlich und sehen durch die Abgasmanipulationen Ansprüche der Käufer auf Schadensersatz bzw. Rückabwicklung des Kaufvertrags bestätigt. Rechtsanwalt Cäsar-Preller geht davon aus, dass sich diese Tendenz fortsetzen und nach der Auswertung der beschlagnahmten Unterlagen noch steigern wird. Wer seine Rechte gegen VW im Abgasskandal noch durchsetzen möchte, sollte die Verjährungsfrist im Auge behalten. Ende 2018 verjähren die Ansprüche gegen VW.

Die Kanzlei Cäsar-Preller prüft kostenlos und unverbindlich, ob ein Schadensersatzanspruch entstanden ist.
 

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