VW Skandal: Management offenbar schon früher informiert

20.11.2015, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (466 mal gelesen)
Wer wusste wann wieviel? „Diese Frage wird im VW-Skandal immer mehr zum Kernpunkt. Auch was die Schadensersatzansprüche der VW-Aktionäre angeht“, sagt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.

Und offensichtlich gibt es neue Erkenntnisse, die belegen, dass das VW-Management schon länger von den manipulierten Abgaswerten bei Dieselfahrzeugen in den USA wusste. Nach Informationen des Handelsblatts und des ZDF-Magazins „Frontal 21“ soll die VW-Spitze schon rund einen Monat bevor der Skandal am 18. September bekannt wurde, von Unregelmäßigkeiten gewusst haben. Schon am 19. August soll es demnach diesbezügliche Gespräche zwischen Volkswagen und der kalifornischen Umweltbehörde CARB gegeben haben. Die Recherche beruft sich auf eine Akte aus der niedersächsischen Staatskanzlei. In diesem Dokument soll von einem „Teilgeständnis“ die Rede sein. Am 3. September soll VW dann gegenüber der US-amerikanischen Umweltbehörde EPA Manipulationen bei den Abgaswerten eingeräumt haben.

„Publik wurde der Skandal erst am 18. September. Eine Gewinnwarnung gab Volkswagen erst am 22. September heraus. Es verdichten sich die Hinweise, dass die VW-Spitze schon früher informiert war. Eine entsprechende Ad-hoc-Mitteilung ist aber ausgeblieben und die Aktionäre sind im Unklaren geblieben. Damit dürfte ein Verstoß gegen die Informationspflicht vorliegen und VW sich dadurch schadensersatzpflichtig gemacht haben“, erklärt Cäsar-Preller. Der erfahrene Rechtsanwalt hat bereits eine Schadensersatzklage für einen VW-Aktionär beim Landgericht Braunschweig eingereicht und auch einen Antrag auf Einleitung eines Musterverfahrens nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG-Verfahren) gestellt.

Seit der Skandal um die manipulierten Abgaswerte bekannt wurde, hat die VW-Aktie beträchtlich an Wert verloren. Gleichzeitig nahm der Skandal immer größere Ausmaße an. Rund 11.000 Dieselfahrzeuge sollen nach VW-Angaben betroffen sein. Darüber hinaus soll es bei weiteren Fahrzeugen zu Unregelmäßigkeiten beim CO2-Ausstoß gekommen sein. Wie hoch der Schaden für den VW-Konzern am Ende sein wird, ist noch nicht absehbar. In den USA läuft am 20. November eine erste Frist ab. Innerhalb dieser Frist sollte VW erklären, wie die Rückrufaktion in den USA über die Bühne gehen soll. Dieser Vorschlag wird dann von den Behörden geprüft.

Ob und in welcher Höhe dann Strafen auf den Autobauer zukommen werden, ist noch nicht klar. Für Rechtsanwalt Cäsar-Preller ist jedoch klar, dass der Skandal nicht auf dem Rücken der Aktionäre ausgetragen werden kann und diese auf ihrem Schaden sitzen bleiben. Daher können sich VW-Aktionäre der Klage der Kanzlei Cäsar-Preller immer noch anschließen.

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