VW Skandal: Schadensersatzansprüche der Aktionäre und Fahrzeughalter

16.10.2015, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (476 mal gelesen)
Im Zuge des VW Abgasskandals kündigte Volkswagen an, europaweit rund 8,5 Millionen Fahrzeuge in die Werkstätten zurückzurufen. Der VW-USA-Chef räumte vor einigen Tagen ein, bereits vor rund 18 Monaten von abweichenden Emissionstests gewusst zu haben.

Allerdings habe er keine Ahnung gehabt, dass die Abgaswerte mit einer Software manipuliert worden seien. „Die Frage zu welchem Zeitpunkt, der VW Konzern von den Manipulationen wusste, kann von entscheidender Bedeutung für die Schadensersatzansprüche der VW Aktionäre sein. Denn von diesem Zeitpunkt an, hätten sie diese Informationen als Ad-hoc-Meldung publizieren müssen“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.

Die Frage, wann VW von den Manipulationen wusste, ist noch nicht abschließend beantwortet. Klar scheint aber zu sein, dass der VW-Konzern gegen seine Informationspflichten und damit gegen Vorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes verstoßen hat. „Informationen, die den Kurs der Aktie unmittelbar beeinflussen, müssen umgehend veröffentlich werden. Das ist bei VW offensichtlich nicht geschehen. Insofern dürfte sich das Unternehmen schadensersatzpflichtig gemacht haben“, erklärt Cäsar-Preller, der beim Landgericht Braunschweig für einen Aktionär bereits Schadensersatzklage eingereicht hat.

Bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen geht Cäsar-Preller zwei Wege. Der erfahrene Fachanwalt hat bereits Anfang Oktober einen Antrag auf Einleitung eines Musterverfahrens nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG-Verfahren) gestellt. In einem solchen Verfahren werden eine Vielzahl von Klagen in einem einzigen Verfahren gebündelt und die Ansprüche der Kläger verbindlich geregelt. Für die Anleger erspart das Zeit und Kosten. Außerdem vertritt Cäsar-Preller auch Aktionäre, die sich einem solchen Verfahren nicht anschließen möchten und sich ggfs. auch außergerichtlich einigen möchten. Cäsar-Preller: „Beide Wege sind möglich und bieten entsprechende Erfolgsaussichten.“

Möglichkeiten der VW-Fahrzeughalter

Vom Abgasskandal sind nicht nur die Aktionäre betroffen, sondern auch die Verbraucher, die sich im Glauben ein umweltfreundliches Auto gekauft zu haben, für ein Modell mit dem Dieselmotor E 189 entschieden haben.

VW hat angekündigt, die Fahrzeuge zurückzurufen und entsprechend nachzubessern. „Damit ist es aber nicht unbedingt getan. Das Fahrzeug verliert an Wert, durch die Nachbesserungen werden möglicherweise Verbrauch oder Leistung des Motors beeinträchtigt. Den Käufern ist also ein Schaden entstanden“, so Cäsar-Preller.

Neben dem Anspruch auf Nachbesserung könnten dem Käufer dementsprechend auch eine Minderung des Kaufpreises bzw. Schadensersatz zustehen. In Betracht kommt auch die Rückabwicklung des Kaufvertrags. „Auch den Fahrzeughaltern verhelfen wir mit allen juristischen Mitteln zu ihrem Recht“, betont Cäsar-Preller.

 

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