VW Skandal: Schadensersatzklage und Musterverfahren beantragt

06.10.2015, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (614 mal gelesen)
Joachim Cäsar-Preller hat als einer der ersten deutschen Rechtsanwälte beim Landgericht Braunschweig für einen VW-Aktionär Klage auf Schadensersatz gegen die Volkswagen AG eingereicht.

Hintergrund der Schadensersatzklage sind die Abgasmanipulationen an VW-Dieselfahrzeugen. Seitdem die Manipulationen bekannt wurden, befindet sich die VW-Aktie im Sinkflug. „Unser Mandant hat durch den Kursverfall viel Geld verloren. Daher klagen wir gegen die Volkswagen AG auf Schadensersatz in Höhe von 60.000 Euro“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden. Außerdem hat Cäsar-Preller am 5. Oktober 2015 Antrag auf Einleitung eines Musterverfahrens nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG-Verfahren) gestellt.

Cäsar-Preller sieht im VW-Skandal für die VW-Aktionäre gute Aussichten, Schadensersatzansprüche durchsetzen zu können. „So wie sich der Fall bisher darstellt, hat Volkswagen ganz offensichtlich gegen Informationspflichten und damit gegen Vorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes verstoßen und sich damit schadensersatzpflichtig gemacht. Der Konzern hätte unmittelbar nach der Kenntnis diese Informationen in Form sog. Ad-hoc-Meldungen veröffentlichen müssen. Offen ist momentan noch, seit wann VW tatsächlich von den Manipulationen wusste“, erklärt Cäsar-Preller.

Cäsar-Preller hat beim Landgericht Braunschweig nicht nur Schadensersatzklage für einen VW-Aktionär eingereicht, sondern auch die Einleitung eines Musterverfahrens beantragt. Bei einem sog. KapMuG-Verfahren werden eine Vielzahl von Klagen in einem einzigen Verfahren gebündelt werden. „Für die Anleger bedeutet das eine enorme Kosten- und Zeitersparnis“, erklärt Cäsar-Preller.

Weitere VW-Aktionäre können sich der Klage der Kanzlei Cäsar-Preller anschließen.

Mehr Informationen: www.anlegerschutz-news.de

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