VW Skandal weitet sich aus – Schadensersatzansprüche der VW Aktionäre

29.09.2015, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (479 mal gelesen)
Der Skandal um die VW-Abgasmanipulationen weitet sich immer weiter aus. Zum Schaden der Aktionäre. Die mussten erleben, dass die Aktie zwischenzeitlich weniger als 100 Euro wert war. Vor Bekanntwerden des Skandals notierte der Kurs noch bei mehr als 160 Euro.

Vor etwas mehr als einer Woche erschütterte die Nachricht, dass VW Abgasmanipulationen an Diesel-Fahrzeugen in den USA vorgenommen hat, nicht nur die Autowelt. Inzwischen wird das Ausmaß immer deutlicher. Weltweit sollen nach Angaben des Volkswagen-Konzerns rund 11 Millionen Fahrzeuge betroffen sein, 2,8 Millionen davon in Deutschland. Inzwischen ist auch klar, dass nicht nur VW-Fahrzeuge, sondern auch andere Marken aus dem Konzern wie Audi oder Skoda betroffen sind. Allerdings sei die Manipulationssoftware nicht in allen Fahrzeugen aktiviert, sagte der neue Konzern-Chef und Winterkorn-Nachfolger Matthias Müller.

„Der Skandal wird immer größer. Inzwischen berichten verschiedene Medien, dass VW bereits 2007 von der manipulierten Software gewusst habe. Auch 2011 soll es erneut Hinweise darauf gegeben haben“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden. Wie groß der finanzielle Schaden für den VW-Konzern sein wird, ist derzeit noch gar nicht abzusehen. Auch wie weit sich der Imageverlust bei den Absatzzahlen bemerkbar machen wird, ist Spekulation. Fakt ist, dass die VW Aktie schon jetzt deutlich an Wert verloren hat. „Die Aktionäre müssen das aber nicht einfach hinnehmen. Egal ob private oder institutionelle Anleger – sie haben die Möglichkeit Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Denn VW hat offenbar gegen Informationspflichten und damit gegen das Wertpapierhandelsgesetz verstoßen“, so Cäsar-Preller.

Entscheidend kann der Zeitpunkt des Kaufs der Aktien und der Kenntnis von VW über die Manipulationen sein. „Vom Moment als VW Kenntnis von der Abgasmanipulation hatte aber seiner Mitteilungspflicht nicht nachgekommen ist bis zum 18. September 2015 sind Schadensersatzansprüche der Aktionäre denkbar“, erklärt Cäsar-Preller.

Denkbar sind auch Sammelklagen der VW-Aktionäre auf dem Wege eines Musterverfahrens. Die Kanzlei Cäsar-Preller bereitet Sammelklagen vor.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

Mehr Informationen: www.anlegerschutz-news.de

Kanzleiprofil:
Seit nunmehr 18 Jahren betreuen wir unsere Mandanten bundesweit in fast allen Rechtsgebieten, wobei wir großen Wert auf den persönlichen Kontakt legen. Nur durch den intensiven Austausch mit dem Mandanten, kann ein ergebnisorientiertes Arbeiten stattfinden. Dies ermöglicht die Größe der Kanzlei, die einen umfassenden Service bei gleichzeitiger individueller Betreuung sicherstellt.
Und zwar nicht nur in Wiesbaden, sondern darüber hinaus auch in unseren Sprechstundenorten: Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, München, Bad Harzburg, Puerto de la Cruz (Teneriffa) und Lugano (Schweiz).

Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller

Villa Justitia, Uhlandstraße 4
65189 Wiesbaden

Telefon: (06 11) 4 50 23-0
Telefax: (06 11) 4 50 23-17
Mobil: 01 72 - 6 16 61 03

E-Mail: kanzlei@caesar-preller.de
www.caesar-preller.de