Wann brauche ich einen Strafverteidiger?

14.03.2015, Autor: Herr Christoph Nebgen / Lesedauer ca. 2 Min. (594 mal gelesen)
Wer einer Straftat beschuldigt wird, fragt sich vielleicht, ob er einen Strafverteidiger braucht. Die Antwort ist einfach: Ja. Wer sich die Frage stellt, hat sie schon beantwortet.

Immer wenn Sie Beschuldigter in einem Strafverfahren sind, sollten Sie sich von einem Strafverteidiger verteidigen lassen. Immer. Selbst dann, wenn Sie die Ihnen vorgeworfene Straftat begangen haben und auch die gerechte Strafe nicht fürchten. Bedenken Sie: Auch als reuiger Sünder können Sie sich Ihre Strafe nicht selbst aussuchen. Über die Strafe entscheidet der Richter, und der irrt sich möglicherweise. Vielleicht übersehen Sie auch einfach mögliche Rechtfertigungsgründe oder Verteidigungsansätze. Es ist Ihre Zukunft, um die es geht. Damit sollten Sie nicht leichtfertig umgehen.

Verteidigung keinesfalls selbst führen

„Der Beschuldigte kann sich in jeder Lage des Verfahrens des Beistands eines Verteidigers bedienen“ (§ 137 I 1 StPO). Und das sollte jeder Beschuldigte auch unbedingt tun. Dies ist ihr von der Verfassung gewährleistetes Recht, auf das Sie nicht verzichten sollten. Keinesfalls sollten Sie versuchen, ihre Verteidigung gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht selbst zu führen.
Schweigen
Die meisten Menschen fühlen sich unschuldig und erliegen dabei einem fatalen Irrtum: Sie denken, Sie könnten andere von Ihrer Unschuld überzeugen. Glauben Sie einem professionellen Strafverteidiger: Das klappt nicht. Jeder hat gute Gründe für das, was er getan hat und blumige Worte für das, was er nicht getan hat. Menschen lassen sich aber nur sehr ungern überzeugen und für Polizeibeamte gilt das in besonderem Maße. Im Gegenteil: Im Zweifel kann alles, was Sie sagen, gegen Sie verwendet werden, wie es im Krimi immer so schön heißt. Wenn die Polizei Sie einer Straftat verdächtigt, ist daher jedes Wort ein Wort zu viel. Überlassen Sie die Entscheidung, wann und welche Informationen Sie preisgeben, einem Profi.

Strafverteidiger einschalten

Wenn Sie also einen Anhörungsbogen der Polizei erhalten haben oder von der Polizei vorgeladen wurden: Wenden Sie sich möglichst sofort an einen Strafverteidiger. Das gilt erst recht, wenn Sie eine Anklageschrift der Staatsanwaltschaft erhalten haben. Die Anklageschrift wird Ihnen stets vom zuständigen Gericht zugestellt. Liegt die Anklageschrift vor, ist ein wesentlicher Teil des Strafverfahrens – das Ermittlungsverfahren - bereits beendet.

Vorbeugende Beauftragung

Wenn Sie von der Polizei noch keine Nachricht erhalten haben, aber aus gutem Grund glauben, dass gegen Sie ein Strafverfahren geführt wird, lassen Sie sich unbedingt auch vorsorglich beraten. Gerade in diesen Fällen wird ein Strafverteidiger Ihnen wertvolle Hilfestellung geben können. Möglicherweise steht eine Durchsuchung oder schlimmstenfalls Ihre Verhaftung bevor. Durch die rechtzeitige Einschaltung eines Strafverteidigers können Sie drohende Maßnahmen möglicherweise noch abwenden oder zumindest abschwächen. Gerade wenn strafrechtliche Ermittlungen zu erheblichen Eingriffen in die persönliche Integrität – schlimmstenfalls durch Untersuchungshaft – führt, benötigen Sie möglichst frühzeitig rechtlichen Beistand, um für den schlimmsten Fall gewappnet zu sein.

Der Strafverteidiger ist in jedem Fall ausschließlich Ihren Interessen verpflichtet und strikt zur Verschwiegenheit verpflichtet. Das gilt ausnahmslos.