Weser Kapital MS Christoph S
11.09.2016, Autor: Herr Arthur R. Kreutzer / Lesedauer ca. 2 Min. (177 mal gelesen)
Weser Kapital MS Christoph S: Anlegern droht nach Insolvenz der Totalverlust
Im Jahr 2011 legte das Emissionshaus Weser Kapital, ehemals Novalis Invest, den Schiffsfonds MS Christoph S auf. Schon Ende 2015 musste die Schiffsgesellschaft Insolvenz beantragen und Ende Juli hat das Amtsgericht Nordenham das reguläre Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 7 IN 36/15).
Die Hoffnung auf ordentliche Renditen zerplatzte für die Anleger des Schiffsfonds MS Christoph S schon etwa vier Jahre nach der Auflage des Fonds. Nachdem das Insolvenzverfahren eröffnet ist, droht den Anlegern der Totalverlust ihrer Einlage. Die Mindestbeteiligung betrug 25.000 Euro.
Die Boom-Jahre in der Handelsschifffahrt waren mit dem Ausbruch der Finanzkrise 2008 praktisch vorbei. Jetzt rächte es sich, dass in den „fetten Jahren“ Überkapazitäten aufgebaut worden waren. Denn die Nachfrage ging zurück und die notwendigen Charterraten konnten nicht mehr erzielt werden. Dadurch gerieten etliche Schiffsfonds in wirtschaftliche Schwierigkeiten und am Ende blieb oft nur der Gang zum Insolvenzgericht. In dieses Szenario hinein platzierte Weserkapital den Schiffsfonds MS Christoph S, der sich nur gute vier Jahre über Wasser halten konnte.
Rechtliche Einschätzung der Kanzlei Kreutzer, München: Als Weser Kapital den Schiffsfonds MS Christoph S auflegte, standen die Zeichen schon auf Sturm. Das hätte jedem Anlageberater auch klar sein müssen. Umso deutlicher hätte den Anlegern auch klargemacht werden müssen, dass sie im unternehmerischen Risiko stehen. Denn durch die Zeichnung der Fondsanteile haben sie unternehmerische Beteiligungen erworben. Das bedeutet auch, dass die Beteiligung für die Anleger mit dem Totalverlust ihrer Einlage enden kann. Über das Totalverlust-Risiko und eine Reihe weiterer Risiken hätten sie im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung auch umfassend aufgeklärt werden müssen. Die Erfahrung zeigt, dass diese Risikoaufklärung aber oft ausgeblieben ist oder zumindest völlig unzureichend war. Im Falle einer fehlerhaften Anlageberatung können Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden.
Im Jahr 2011 legte das Emissionshaus Weser Kapital, ehemals Novalis Invest, den Schiffsfonds MS Christoph S auf. Schon Ende 2015 musste die Schiffsgesellschaft Insolvenz beantragen und Ende Juli hat das Amtsgericht Nordenham das reguläre Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 7 IN 36/15).
Die Hoffnung auf ordentliche Renditen zerplatzte für die Anleger des Schiffsfonds MS Christoph S schon etwa vier Jahre nach der Auflage des Fonds. Nachdem das Insolvenzverfahren eröffnet ist, droht den Anlegern der Totalverlust ihrer Einlage. Die Mindestbeteiligung betrug 25.000 Euro.
Die Boom-Jahre in der Handelsschifffahrt waren mit dem Ausbruch der Finanzkrise 2008 praktisch vorbei. Jetzt rächte es sich, dass in den „fetten Jahren“ Überkapazitäten aufgebaut worden waren. Denn die Nachfrage ging zurück und die notwendigen Charterraten konnten nicht mehr erzielt werden. Dadurch gerieten etliche Schiffsfonds in wirtschaftliche Schwierigkeiten und am Ende blieb oft nur der Gang zum Insolvenzgericht. In dieses Szenario hinein platzierte Weserkapital den Schiffsfonds MS Christoph S, der sich nur gute vier Jahre über Wasser halten konnte.
Rechtliche Einschätzung der Kanzlei Kreutzer, München: Als Weser Kapital den Schiffsfonds MS Christoph S auflegte, standen die Zeichen schon auf Sturm. Das hätte jedem Anlageberater auch klar sein müssen. Umso deutlicher hätte den Anlegern auch klargemacht werden müssen, dass sie im unternehmerischen Risiko stehen. Denn durch die Zeichnung der Fondsanteile haben sie unternehmerische Beteiligungen erworben. Das bedeutet auch, dass die Beteiligung für die Anleger mit dem Totalverlust ihrer Einlage enden kann. Über das Totalverlust-Risiko und eine Reihe weiterer Risiken hätten sie im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung auch umfassend aufgeklärt werden müssen. Die Erfahrung zeigt, dass diese Risikoaufklärung aber oft ausgeblieben ist oder zumindest völlig unzureichend war. Im Falle einer fehlerhaften Anlageberatung können Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden.
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Arthur R. Kreutzer
Kanzlei Kreutzer
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