Weser Kapital MS Christoph S: AG Nordenham eröffnet Insolvenzverfahren

28.07.2016, Autor: Herr Simon-Martin Kanz / Lesedauer ca. 2 Min. (203 mal gelesen)
Mit einer schlechten Nachricht endete das vergangene Jahr für die Anleger des Schiffsfonds Weser Kapital MS Christoph S: Die Schiffsgesellschaft ist pleite und meldete Insolvenz an. Das Amtsgericht Nordenham hat nun am 20. Juli 2016 das reguläre Insolvenzverfahren über die MS Christoph S H+H Schepers GmbH & Co. KG eröffnet (Az.: 7 IN 36/15).

Das Emissionshaus Weser Kapital, ehemals Novalis Invest, hatte den Schiffsfonds MS Christoph S erst im Jahr 2011 aufgelegt. Rund fünf Jahre später stehen die Anleger vor dem Scherbenhaufen ihrer Geldanlage. Sie müssen nun mit hohen finanziellen Verlusten bis hin zum Totalverlust ihrer Einlage rechnen. „Damit es nicht soweit kommt, sollten jetzt die rechtlichen Möglichkeiten bis hin zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen geprüft werden“, sagt Rechtsanwalt Simon Kanz von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.

Infolge der Finanzkrise 2008 geriet auch die Handelsschifffahrt zunehmend in Schwierigkeiten. Aufgrund der sinkenden Nachfrage und den aufgebauten Überkapazitäten konnten die nötigen Charterraten nicht mehr erzielt werden. Mitten in dieses Szenario wurde im Jahr 2011 der Schiffsfonds MS Christoph S platziert. Renditen von bis zu 8 Prozent bei einer Laufzeit bis 2023 wurden den Anlegern in Aussicht gestellt. Doch die Schwierigkeiten ließen nicht lange auf sich warten und mündeten nun in der Insolvenz.

„Trotz der schwierigen Lage wurden Schiffsfonds in den Anlageberatungsgesprächen oftmals noch als sichere Geldanlage dargestellt. Die beträchtlichen Risiken wurden in den Gesprächen einfach außen vor gelassen. Allerdings hätten die Anleger auch umfassend über die Risiken aufgeklärt werden müssen“, erklärt Rechtsanwalt Kanz. Zu diesen Risiken zählen u.a. die langen Laufzeiten, die erschwerte Handelbarkeit der Anteile und insbesondere das Totalverlust-Risiko für die Anleger. „Wurden die Risiken verschwiegen, kann Schadensersatz geltend gemacht werden“, so Rechtsanwalt Kanz.

Ebenso hätten die vermittelnden Banken ihre teilweise hohen Provisionen nicht verschweigen dürfen. Nach der Rechtsprechung des BGH müssen diese sog. Kick-Backs zwingend offengelegt werden.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

Mehr Informationen:

Kanzleiprofil:
Seit nunmehr 20 Jahren betreuen wir unsere Mandanten bundesweit in fast allen Rechtsgebieten, wobei wir großen Wert auf den persönlichen Kontakt legen. Nur durch den intensiven Austausch mit dem Mandanten, kann ein ergebnisorientiertes Arbeiten stattfinden. Dies ermöglicht die Größe der Kanzlei, die einen umfassenden Service bei gleichzeitiger individueller Betreuung sicherstellt.
Und zwar nicht nur in Wiesbaden, sondern darüber hinaus auch in unseren Sprechstundenorten: Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, München, Bad Harzburg, Puerto de la Cruz (Teneriffa) und Lugano (Schweiz).

Rechtsanwalt Simon Kanz
Kanzlei Cäsar-Preller

Villa Justitia, Uhlandstraße 4
65189 Wiesbaden

Telefon: (06 11) 4 50 23-0
Telefax: (06 11) 4 50 23-17
Mobil: 01 72 - 6 16 61 03

E-Mail: kanzlei@caesar-preller.de
www.caesar-preller.de