Weser Kapital MS Monia insolvent

27.06.2017, Autor: Frau Jessica Gaber / Lesedauer ca. 2 Min. (93 mal gelesen)
Der nächste Schiffsfonds ist insolvent. Diesmal hat es den Fonds Weser Kapital MS Monia getroffen. Am Amtsgericht Niebüll wurde am 22. Juni 2017 das vorläufige Insolvenzverfahren über die die MS „Monia" tom Wörden GmbH & Co. KG eröffnet (Az.: 5 IN 55/17).

Im August 2008 wurde der Schiffsfonds Weser Kapital (ehemals Navalis Invest) MS Monia emittiert und bis ins Jahr 2009 Anlegern zur Beteiligung angeboten. Die Anleger konnten sich mit einer Mindestsumme von 15.000 Euro beteiligen. Ihr Geld floss in das Containerschiff MS Monia. Zusätzlich nahm die Fondsgesellschaft noch ein Darlehen auf. Die Belastung durch das Darlehen soll derzeit noch bei rund 14,5 Millionen US-Dollar liegen, wie das „fondstelegramm“ berichtet. Da es zuletzt zu Schwierigkeiten bei der Tilgung gekommen ist, spielt die finanzierende Bank offenbar nicht mehr mit. Auch ein Verkauf des Schiffes, wie er noch im vergangenen Jahr diskutiert wurde, ist anscheinend vom Tisch. Stattdessen wurde Insolvenz angemeldet.

Für die Anleger ist das eine echte Hiobsbotschaft. Denn ihnen drohen nun hohe finanzielle Verluste, die zum Totalverlust ihrer Einlage führen können. Möglicherweise kommt der Insolvenzverwalter auch noch auf die Anleger zu und fordert bereits ausgezahlte Ausschüttungen wieder zurück. „Was vielen Anlegern in den Beratungsgesprächen oftmals nicht deutlich genug vermittelt wurde, ist, dass sie mit den Fondsanteilen unternehmerische Beteiligungen erwerben und damit eben auch im unternehmerischen Risiko stehen. Das bedeutet, dass sie auch in der Haftung stehen“, sagt Rechtsanwältin Jessica Gaber von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.

Überhaupt sei bei der Vermittlung von Schiffsfonds oftmals festzustellen, dass die hohen Anforderungen an eine anleger- und objektgerechte Beratung nicht erfüllt wurden. So hätten die Anleger u.a. über die Funktionsweise und über die Risiken eines Schiffsfonds umfassend aufgeklärt müssen. Rechtsanwältin Gaber: „Allerdings zeigt die Praxis, dass diese Maßstäbe oft nicht eingehalten wurden und Risiken wie z.B. der Totalverlust der Einlage verschwiegen oder nur völlig unzureichend erwähnt wurden. Stattdessen wurden Beteiligungen an Schiffsfonds als sichere und renditestarke Geldanlagen, die auch zur Altersvorsorge geeignet sind, beworben.“

Eine fehlerhafte Anlageberatung kann den Anlegern im Nachhinein nun aber helfen, Schadensersatzansprüche durchzusetzen. „Wurden die Aufklärungspflichten verletzt, können die Anleger Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung geltend machen und die Rückabwicklung ihrer Beteiligung verlangen“, so Rechtsanwältin Gaber.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.
 

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