Wettbewerbsrechtliche Abmahnung des RA Gereon Sandhage aus Berlin im Auftrag der Plogoo UG wegen Werbung mit Energieverbrauchs-Kennzeichnung

07.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (99 mal gelesen)
Abmahnung des Rechtsanwalt Gereon Sandhage aus Berlin im Auftrag der Plogoo UG (haftungsbeschränkt) wegen Werbung mit Energieverbrauchs-Kennzeichnung

Der Rechtsanwalt Gereon Sandhage vertritt die Interessen des Inhabers der Firma Plogoo UG. Diese vertreibt online unter www.schnaeppchen-store.de Haushalts- und Gartengeräte und Kinderspielzeug. RA Sandhage verschickt für sie derzeit Abmahnungen, welche sich an unternehmerische Händler richten, die ebenfalls online auftreten und mit der Plogoo UG im Wettbewerb stehen.

Gerügt wird die Bewerbung eines Staubsaugers mit einer Energieverbrauchskennzeichnung. Die Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung für Staubsauger ist seit dem 18.01.2019 ersatzlos weggefallen ist und dass Händler ab diesem Zeitpunkt Staubsauger nicht mehr mit einem Energielabel oder unter Angabe von Energieeffizienzklassen bewerben dürfen. Hieran habe sich der durch die Abmahnung betroffene jedoch nicht gehalten.

RA Sandhage fordert daher im Namen der Plogoo UG von den durch die Abmahnungen betroffenen Händlern die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Ein vorformuliertes Schreiben ist zu diesem Zwecke der Abmahnung bereits beigefügt. Daneben wird der Ersatz der bereits entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten gefordert.

Sollten Sie ebenfalls von einer solchen oder ähnlichen Abmahnung des RA Gereon Sandhage betroffen sein, sollte unbedingt geprüft werden, ob überhaupt eine Rechtsverletzung vorliegt, bevor eine Erklärung abgegeben wird.

Empfehlung:

Unterzeichnen Sie eine Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie
  • für eine Rechtsverletzung verantwortlich sind
  • und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren
  • zur Zahlung einer Vertragsstrafe in der in der Erklärung bestimmten Höhe
  • und zur Erstattung der vollständigen Kosten.
Diese vertragliche Verpflichtung gilt auch dann, wenn Sie die vorgeworfene Rechtsverletzung nicht verübt haben. Der Text einer bereits der Abmahnung beigefügten Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderte Kostenpauschale und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir

per Fax (0431 / 30 53 718)

oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.



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